Für seine Aushilfen
Dönerladen-Besitzer soll 93 Millionen Euro ans Amt zahlen
Seit über 30 Jahren hat Erol Kazak seinen Schnellimbiss „Kennedy Grill“ im Aachener Ostviertel. Der Laden ist ein kleiner Familienbetrieb, er hat hauptsächlich türkische Spezialitäten im Angebot. Regelmäßig beschäftigt der Gastronom auch Aushilfen, gerade in der Sommerzeit. Im Dezember 2018 dann plötzlich ein Brief von der Minijobzentrale: Kazak soll für seine Aushilfen über 93 Millionen Euro ans Amt bezahlen!
Brief vom Amt sorgt für Ärger
„Sie schulden uns Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte einschließlich Säumniszuschläge und Mahngebühren […] in Höhe von insgesamt 93.671.121,00 Euro“, heißt es in dem Schreiben. Der Gastronom traut seinen Augen kaum, als er die horrende Forderung liest: „Ich habe erst mal einen Schock gekriegt. Zuerst dachte ich, das ist eine Dreiundneunzigtausend– und dann habe ich gesehen, dass es eine Million ist!“, erzählt er im Gespräch mit RTL.
Kazak spricht mit seinem Steuerberater – seiner Meinung nach müsste er höchstens 340 Euro nachzahlen. Schnell sind sich die beiden einig, dass der Brief so nicht stimmen kann und legen Beschwerde beim Amt ein. Die Forderung wurde daraufhin zurückgezogen. Warum sich der Gastronom trotzdem über die Minijobzentrale ärgert, erklärt er im Video.
Nur eine Verwechslung?
Doch wie kann es überhaupt zu einer solchen Forderung kommen? RTL hat bei der für die Minijobzentrale zuständigen Rentenversicherung nachgefragt – und eine überraschende Antwort bekommen. „Bei der dort genannten Forderungssumme ist uns irrtümlich ein individueller Fehler unterlaufen“, heißt es. Und tatsächlich: Schaut man sich das Schreiben, das Erol Kazak vom Amt bekommen hat, genauer an, wird deutlich: Eine interne Kennziffer des Amts ist identisch mit dem geforderten Betrag! Also handelt es sich um eine einfache Verwechslung – und nicht um eine Summe, die Kazak tatsächlich zahlen muss.
Forderungen nicht einfach so hinnehmen!
Der Gastronom ist tatsächlich nicht der Erste, bei dem dieser Fehler passiert ist. „Bei rund 2 Millionen zu betreuenden Arbeitgeberkonten ist dieser Fehler bedauerlicherweise in 15 Jahren erst zum 2. Mal aufgetreten“, gibt die Rentenversicherung zu. Also keine böse Absicht – trotzdem: Wenn einem Forderungen vom Amt dubios erscheinen, kann es sich lohnen, Beschwerde einzulegen!