Indien: Geringe Strafe für einen Peiniger

Ein mutmaßlicher Peiniger der nach einer Gruppenvergewaltigung gestorbenen Inderin war zur Tatzeit minderjährig. Das entschied ein Jugendgericht in Neu Delhi. Damit drohen dem Jugendlichen maximal drei Jahre Haft. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre und sechs Monate alt. Sein Alter war zunächst unklar.

In Indien sieht das Strafrecht für Minderjährige eine maximale Strafe von drei Jahren in einer Jugendstrafanstalt vor. Den anderen fünf mutmaßlichen Peinigern der 23-Jährigen droht ein Todesurteil durch ein Schnellgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Vergewaltigung und Mord vor.