Urteil im Prozess um illegale Abfallentsorgung
Mann (61) betrieb giftigen Müllberg mit Asbest und Teerpappe in Norderstedt

2 Jahre auf Bewährung und der Einzug von knapp 600.000 Euro für die Staatskasse – so lautet das Urteil für den Ex-Geschäftsführer einer illegalen Mülldeponie in Norderstedt. Das Gericht bleibt damit weit unter den 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Die Begründung des Gerichts: „Der 61-Jährige hat sich geständig eingelassen und ist unbescholten.“ Das Gericht bescheinigt ihm eine gute Prognose.
Mehrere zehntausend Tonnen Müll: “Es wurde einfach drauf gekippt”

Aus einem einst kleinen Müllberg ist eine ganze Mülllandschaft geworden. Auf 5.000 Quadratmeter Fläche türmen sich alle Sorten von Abfällen - meterhoch. Neben harmlosen Müll sind in den letzten Jahren auch vermehrt giftige Stoffe, wie Asbest und Teerpappe aus Bau- und Gewerbeabfällen hinzugekommen. Für den unerlaubtem Umgang mit Abfällen und das unerlaubte Betreiben einer Anlage wurde der 61-jährige Ex-Geschäftsführer heute zu2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem werden von ihm 600.000 Euro eingezogen, das Geld geht an die Staatskasse.Er soll weiter Müll angenommen haben, obwohl ihm dies vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) verboten wurde. Er hätte lediglich 2900 Tonnen lagern dürfen und das für maximal ein Jahr. Eine Genehmigung für die Lagerung von gefährlichen Stoffen fehlte ihm auch. “Es wurde einfach drauf gekippt”, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Wegen der besonderen Schwere der Umweltstraftat forderte sie eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Gesundheitsgefährdende Abfälle gelagert
Der Containerdienst des Angeklagten hatte ursprünglich die Genehmigung bestimmte Abfälle zwischenzulagern und zu sortieren. Das ist jedoch aus dem Ruder gelaufen. Der Müllberg wuchs, gesundheitsgefährdende Abfälle kamen hinzu. Als das LLUR den Angeklagten 2017 anschreibt und auf die Gefahren hinweist, die von seinem Hof ausgehen und eine Räumungsanordnung verhängt, verschwindet er von der Bildfläche. Erst vor einem Jahr meldet er sich über seinen Anwalt bei der Kieler Staatsanwaltschaft.
Anwalt: "Angeklagter war überfordert, ist psychisch labil"
Über seinen Anwalt gibt er am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung ab. Demnach war er jahrelang überfordert, nachdem seine Frau und sein Vater früh gestorben sind. Beide hatten wichtige Positionen im Unternehmen. Dem gelernten Schlosser fehlte laut Anwalt außerdem das kaufmännische Know-how, um sich angemessen um betriebswirtschaftliche Kalkulationen zu kümmern. Für die Asbest-Abfälle auf der Deponie sei er aber nicht verantwortlich, sondern noch sein Vater. Der hatte den Betrieb lange geleitet. Der Anwalt des Angeklagten fordert eine Freiheitsstrafe von maximal 1,5 Jahren und begründet es auch damit, dass „wir einen Menschen haben, der hat keine Versicherung mehr, kein Obdach mehr und der ist schlichtweg psychisch labil“.
Der Angeklagte nutzt das Recht des letzten Wortes und stimmt seinem Anwalt zu: „Ich bin froh, dass das jetzt alles auf den Tisch gekommen ist und geklärt wurde.“ Eine Entschuldigung bleibt jedoch aus. Gegen das Urteil von2 Jahren auf Bewährung und Zahlung von knapp 600.000 Euro kann er jetzt Berufung einlegen.
Wie geht es mit dem Gelände weiter?
Die Räumung des Geländes soll zeitnah beginnen. Der 5.000 Quadratmeter große Hof gehört nach einer Zwangsversteigerung der Stadt Norderstedt. Um die Räumung will sich das Land kümmern. Die Kosten für die Abtragen werden auf mindestens 3,8 Millionen Euro geschätzt, Geld aus Steuergeldern. Wann es genau losgehen soll, ist noch nicht sicher. Ursprünglich war die Beseitigung des Mülls schon für diesen Sonntag geplant.