Ihre Rechte als Patient!

ARCHIV - Patienten vertreiben sich die Wartezeit beim Hausarzt im Wartezimmer mit dem Lesen von Zeitschriften (Archivfoto vom 02.12.2004). Vor dem Hintergrund anhaltenden Streits um die Gesundheitsreform hat die Fachministerin Schmidt (SPD) überlanges Warten auf Arzttermine als «unhaltbar» kritisiert. Ärzte und Krankenkassen teilten dagegen mit, nur die wenigsten Patienten beklagten sich über lange Wartezeiten. In den vergangenen Wochen war ein Streit zwischen Schmidt und den Kassen wegen der Grundsatzkritik der Kassen an der Gesundheitsreform eskaliert. Foto: Klaus Rose (zu dpa 4341 vom 07.08.2006)  +++(c) dpa - Bildfunk+++

Wartezeit:

Wenn Sie als Patient mit einem festem Termin in die Praxis kommen darf der Arzt Sie nicht unnötig lange warten lassen. Dauert es unzumutbar lange, bis Sie an die Reihe kommen, können wieder gehen. Unter Umständen muss Ihnen der Arzt sogar eine Entschädigung für die Wartezeit zahlen. Verlorene Freizeit ist allerdings nicht ersetzbar.

Medikamente:

Ihr Arzt muss Ihnen das Medikament verschreiben, das den Behandlungserfolg am besten gewährleistet. Sie haben also Anspruch auf notwendige und ausreichende Versorgung. Allerdings muss der Arzt das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit beachten. Außerdem beschränkt sich der Anspruch auf die in der „Liste verordnungsfähiger Arzneimittel“ angeführten Produkte.

Aufklärungspflicht:

Als Patient entscheiden Sie selbst, ob Sie sich ärztlich behandeln lassen wollen, ansonsten ist eine Behandlung rechtswidrig, und ein Arzt macht sich strafbar. Weil das für einen Laien eine schwierige Entscheidung ist, muss Ihnen der Arzt alle Informationen an die Hand geben, damit Sie diese Entscheidung treffen können. Die Informationen müssen verständlich und umfassend sein. Der Arzt muss Sie in einem persönlichen Gespräch, über folgende Themen informieren: die Krankheit, an der Sie leiden; die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und deren Erfolgschancen, alternative Therapien, Risiken und Nebenwirkungen und mögliche Folgen der Behandlung. Ein Arzt muss alle Fragen, die Sie stellen, verständlich und umfassend beantworten. Das persönliche Gespräch kann nicht durch Merkblätter und Formulare ersetzt werden. Allgemein bekannte Risiken, wie etwa Infektionen, Narbenbrüche oder Embolien, die bei Operationen auftreten können, müssen nicht erwähnt werden.

Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen:

Sie haben natürlich das Recht, Ihre Krankenunterlagen einzusehen. Der Arzt ist allerdings nicht verpflichtet, Ihnen die Originalunterlagen auszuhändigen. Er darf deshalb pro Kopie einen halben Euro berechnen.

Schweigepflicht:

Ihr Arzt darf niemandem etwas über Ihre Erkrankungen sagen, diese Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus. Nur Sie selbst können den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Ausnahmen von der Schweigepflicht gelten dann, wenn der Patient an einer meldepflichtigen Krankheit leidet.