Hoeneß-Urteil rechtskräftig: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Eines der aufsehenerregendsten Urteile der jüngeren Rechtsgeschichte kann wie geplant vollstreckt werden. Die Münchner Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Uli Hoeneß ein. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts München in Kürze rechtskräftig, der langjährige Präsident des FC Bayern München muss ins Gefängnis.

Uli Hoeness beim letzten Prozesstag der Steuerhinterziehungsverhandlung gegen Uli Hoeneß vor der 5. Strafkammer des Landgerichts München II. München, 13.03.2014 Foto:xD.xBedrosianx/xFuturexImageUli Hoeneß the last The trial the  against Uli Hoeneß before the 5 Criminal Division the District Court Munich II Munich 13 03 2014 Photo XD
Der ehemalige Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.

"Das Gericht ist zwar hinter unserem Antrag zurückgeblieben, hat aber vertretbare Erwägungen angestellt. Die Rechtslage ist so, dass eine Revision nur dann vorgesehen ist, wenn das Urteil in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das ist aber nicht der Fall. Die Begründung des Urteils ist in sich plausibel", sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Florian Gliwitzky.

Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.

Haftantritt in etwa sechs Wochen

Hoeneß hatte am Tag nach der Urteilsverkündung erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf einen Einspruch verzichtet, wird der prominente Steuersünder in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.

Die Haft wird er voraussichtlich in rund sechs Wochen antreten. In etwa vier Wochen sei mit der schriftlichen Urteilsbegründung zu rechnen, so ein Sprecher der Justizbehörde am Montag "Dann werden wir die Vollstreckung einleiten." Etwa zwei Wochen dauere es dann in der Regel, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss. In Hoeneß' Fall wäre es dann nach Ostern so weit.