Hoeneß geht ins Gefängnis
Uli Hoeneß verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und akzeptiert damit die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Zudem tritt er mit sofortiger Wirkung als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück, teilte der 62-Jährige in einer persönlichen Erklärung mit. Er wolle sich den Konsequenzen seines Verhaltens stellen, ließ er wissen.

"Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich", hieß es in der Erklärung.
"Außerdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München e.V. und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder", schrieb er weiter. "Ich möchte damit Schaden vom meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben. Ich werde diesem großartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben solange ich lebe. Meinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München danke ich von Herzen für ihre Unterstützung."
Die Münchner Staatsanwaltschaft will erst Anfang kommender Woche entscheiden, ob sie gegen das Strafurteil des Münchner Landgerichts Revision einlegen wird, sagte Behördensprecher Ken Heidenreich. Ist dies nicht der Fall, wird das Urteil rechtskräftig und die schriftliche Urteilsbegründung der Staatsanwaltschaft zugestellt. Im Anschluss wird dann der Strafvollzug eingeleitet. Hoeneß wird die Ladung zum Strafantritt mit einem genauen Termin zugestellt.
Antritt der Haftstrafe in einigen Wochen
Bis zum Haftantritt von Uli Hoeneß werden voraussichtlich noch einige Wochen vergehen, erklärte Justizpressesprecherin Andrea Titz. Erst wenn Hoeneß eine Ladung zum Strafantritt zugestellt wird, muss er seine Haftstrafe antreten. Da Hoeneß zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, wird er diese in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech verbüßen müssen.
Wie lange Hoeneß tatsächlich im Gefängnis bleiben muss, ist nach Angaben von Titz "reine Spekulation". Möglich wäre, dass er nach etwa sechs Monaten zum Freigänger wird, falls er, was der Idealfall wäre, nach etwa 21 Monaten vorzeitig und auf Bewährung entlassen werden sollte.
Uli Hoeneß schuldet der Staatskasse rund 50 Millionen Euro, die sich aus den hinterzogenen Steuern plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 28,5 Millionen Euro sowie Strafen und Verzugszinsen zusammensetzen.
Hoeneß war am Donnerstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte seine Selbstanzeige für unwirksam erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Hoeneß´ Anwälte hatten unmittelbar nach dem Urteil zunächst angekündigt, in Revision zu gehen.