RTL-Reiseexperte Ralf Benkö gibt Tipps

"Hilfe – mein Hotel hat plötzlich geschlossen!" Was nun?

Sommer der geschlossenen Hotels

Der Corona-Sommer ist zur Jahreszeit der geschlossenen Hotels geworden. Das berichten uns Urlauber reihenweise, die uns unter urlaubsretter@rtl.de kontaktiert haben. Verständlicherweise möchten die wenigsten einen Urlaub ins Ungewisse antreten und riskieren, bei der Ankunft vor einem geschlossenen Hotel zu stehen. Doch wie verhält man sich am besten, wenn klar wird, dass das bereits gebuchte Hotel geschlossen bleibt? RTL-Urlaubsreporter Ralf Benkö hat Tipps für Betroffene.

#1 Bei Hotel nachfragen

„Wenn Ihnen die Urlaubsreise noch bevorsteht und Sie sich nun sorgen, Ihnen könnte ähnliches passieren, sollte zunächst überprüft werden, ob ihr Hotel geöffnet haben wird oder nicht“, so Benkö. Hierfür das Hotel direkt anschreiben oder anrufen. Sollte sich herausstellen, dass auch ihr gebuchtes Hotel im Corona-Sommer nicht öffnen wird, ihr Reiseveranstalter sie wiederum bittet abzuwarten oder dennoch behauptet, dass die Reise „wie geplant“ stattfindet, leiten Sie weitere Schritte ein.

#2 Nachweisen, dass das Hotel zu hat

Sind bewachte Strände wirklich sicher? Jeden Tag ertrinken europaweit rund 100 Menschen. Eine alarmierende Zahl, die Ferienreporter Ralf Benkö nach Gran Canaria zieht.
Seit vielen Jahren hilft Ralf Benkö schon Urlauber*innen in schwierigen Situationen.

Wenn sich vor Anreise herausstellt, dass das Hotel geschlossen bleibt, ist klar, dass es den gebuchten Urlaub so nicht geben wird. „Veranstalter sollten ihren Kunden dann ermöglichen, kostenfrei zu stornieren“, informiert Ralf Benkö. Wichtig ist, dass Urlauber nachweisen können, dass das Hotel zu hat und sie versucht zu haben, die Angelegenheit mit dem Veranstalter zu klären: „Bestenfalls sollte man sich also vom Hotelmanagement schriftlich bestätigen lassen, dass das Hotel geschlossen hat und man dort nicht einchecken kann“, rät Benkö. So hätte man als Urlauber etwas in der Hand: Hiermit könnte dem Veranstalter nämlich eine Frist gesetzt werden und die Forderung auf eine kostenfreie Stornierung und die Rückerstattung des Reisepreis gemacht werden. „Denn ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist in der Regel möglich, wenn der Veranstalter erhebliche Leistungsänderungen vornimmt“, erklärt Benkö.

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#3 Veranstalter bietet Ersatz-Hotel an? Das sollten Sie beachten!

Bietet der Reiseveranstalter hingegen ein Alternativhotel an, wäre dieses nur zu akzeptieren, wenn es vergleichbare Leistungen zum gebuchten Hotel aufbringen kann. „Oft ist das nicht der Fall“, erklärt Ralf Benkö. Meist würden einfachere Ersatz-Hotels angeboten, die nicht akzeptiert werden müssten, weil sie die gebuchten Leistungen eben nicht erbringen. „Man könnte sich dann selbstständig Ersatzhotels heraussuchen, die vergleichbare Leistungen bieten, verfügbar sind und den Veranstalter bitten, auf diese kostenfrei umzubuchen“, fügt der Reiseexperte noch als weitere Option hinzu.

#4 Wann hat man einen Anspruch auf Entschädigung?

Wenn der Urlaub wegen des geschlossenen Hotels gar nicht stattfindet und kurzfristig ausfällt, könnten sogar Ansprüche auf Entschädigung wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ gestellt werden, erklärt Benkö. In jedem Fall lohnt es sich, vor Abreise zu überprüfen, ob das Hotel geöffnet sein wird oder nicht: „Da solche Fälle geschlossener Hotels gerade vermehrt auftreten und Veranstalter manchmal erst darüber informieren, wenn Gäste schon angereist sind, sollten Urlauber in diesen Corona-Zeiten die Augen besonders offen halten“, rät unser RTL-Urlaubsexperte Ralf Benkö.