Schluss mit 2G in Geschäften?

Hessen plant Veränderungen der Corona-Regeln

Robert Michael
Ein Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
deutsche presse agentur

Hessen plant Veränderungen der Corona-Regeln. "Die hessische Landesregierung wird die Verordnung anpassen, sowohl bei der 2G-Regelung als auch bei den Veranstaltungen", teilte ein Regierungssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Wiesbaden mit. "Wir werden zeitnah eine Lösung vorlegen, die Klarheit schaffen wird; daran wird derzeit gearbeitet."

Ist Kleidung Grundversorgung? - Landesregierung reagiert auf 2G-Gerichtsurteil

Die Betreiberin dreier Modehäuser hatte jüngst vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt erreicht, dass sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben darf. Der Handelsverband Hessen hatte danach die Landesregierung aufgefordert, 2G für den Einzelhandel generell zu beenden.

Die Frau hatte argumentiert, es sei nicht einzusehen, warum nicht nur Betriebe der akuten Versorgung der Bevölkerung wie Apotheken, Drogerien, Tankstellen, sondern auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen sind, Bekleidungs- und Modegeschäfte aber nicht zur Grundversorgung zählen sollen.

Gericht: Corona-Verordnung verletzt Grundrechte

Das Gericht kam in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung zu dem Schluss, dass die Antragstellerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt sei. Aus der Verordnung gehe nicht mit hinreichender Gewissheit hervor, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung 2G fallen sollten. Das Gericht machte geltend, dass im Sozialgesetzbuch als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts neben der Ernährung, Körperpflege und dem Hausrat auch die Kleidung genannt werde. (dpa)