Ü60-Jährige, Polizei, Feuerwehr und Co.Impf-Anmeldung für Priogruppe 3 in Hessen gestartet

 Impfstart in Koeln erste Bewohner von Pflegeheimen werden geimpft Symbolbild, Symbolfoto Impfpass mit einer Ampulle von Biontech Pfizer Impfstoff und Spritze wahrend der ersten Impfung in Pflegeheimen Koeln Nordrhein-Westfalen Deutschland *** Vaccination start in Cologne first residents of nursing homes are vaccinated symbol picture, symbol photo vaccination passport with an ampoule of Biontech Pfizer vaccine and syringe during the first vaccination in nursing homes Cologne North Rhine Westphalia Germany
Alle Hessen der dritten Impfgruppe können sich nun registrieren.
www.imago-images.de, imago images/Political-Moments, via www.imago-images.de

Nach den ersten beiden Impfgruppen startet nun die Impfanmeldung für die dritte Priorisierungsgruppe in Hessen. Darunter fallen u.a. Ü60-Jährige, Menschen mit medizinischer Vorbelastung, Einsatzkräfte und Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Angehörige dieser Gruppe können sich ab sofort auf dem hessischen Impfportal registrieren. Insgesamt sind so in Hessen 1,5 Millionen weitere Personen impfberechtigt.

Die Übersicht: Wer gehört alles in die Impfgruppe 3?

Das Bundesministerium gibt auf seiner Homepage eine genaue Auskunft darüber, wer in welche Personengruppe fällt. Zur Impfgruppe 3 mit „erhöhter Priorität“ gehören demnach:

  • Über 60-Jährige

  • Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)

  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben

  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind

  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

  • Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen

  • Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut

  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind

  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht