Urteil am Hamburger Landgericht gefälltMänner misshandeln Mitbewohner fast zu Tode und lassen ihn sein Blut aufwischen

Ohne ersichtlichen Grund schlagen, treten und misshandeln zwei Handwerker ihren Mitbewohner und Kollegen – quälen ihn zwei Tage lang, bis dieser fast an seinen schweren Verletzungen stirbt. Am Montag (29.8.) hat das Hamburger Landgericht die beiden Täter zu Haftstrafen verurteilt.
Beide Angeklagten müssen ins Gefägnis
Sieben Jahre und zehn Monate Haft für den 35-jährigen Hauptangeklagten wegen schwerer Körperverletzung in zwei Fällen und Aussetzung – also dem Tatbestand, bei dem der Beschuldigte einen Menschen in eine hilflose Lage bringt oder ihn in einer solchen im Stich zu lässt – sowie zehn Monaten Gefängnis wegen unterlassener Hilfeleistung für den 36-jährigen Mitangeklagten – so lautet das Urteil des Hamburger Landgerichts am Montag.
Im August 2021 sollen die beiden beschuldigten Männer ihren Mitbewohner, mit dem die Handwerker gemeinsam in einer Monteurswohnung in Hamburg-Hausbruch lebten – über zwei Tage hinweg gequält und misshandelt haben. Der Richter sprach in seinem Urteil von Rohheit, Erbarmungslosigkeit und Gefühllosigkeit.
Das Gericht kann keinen Grund für die schweren Taten erkennen
Am Abend des 15. August 2021 beginnt das Martyrium des 43-jährigen Opfers. Der wehrlose Mann schläft in seinem Zimmer, als er laut Überzeugung der Richter scheinbar grundlos mit Möbelstücken beworfen und dadurch schwer verletzt wird. Trotz seiner Wunden soll das Opfer am folgenden Nachmittag die gemeinsame Küche der Monteurswohnung betreten haben, um sich einen Kaffee zu kochen.
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Seine Mitbewohner, die zuvor mit Alkohol gefeiert haben sollen, greifen den 43-Jährigen nach Auffassung des Gerichts erneut an und schlagen ihn mit verschiedenen Gegenständen bewusstlos. Das Opfer wird entkleidet und es werden Fotos von ihm gemacht, auf denen der Mittäter auf dem gepeinigten Mann kniet.
Die Täter zwingen ihr Opfer, sein eigenes Blut aufzuwischen
Doch damit hat die Misshandlung ihres eigenen Mitbewohners noch nicht ihren grausamen Höhepunkt gefunden: Das Opfer wird laut des Gerichts anschließend von den Tätern gezwungen, sein eigenes Blut, das den Küchenboden bedeckt, aufzuwischen. Dann wird der Mann in das Badezimmer gebracht, wo er weiter misshandelt wird. Der 43-Jährige stürzt dabei durch die gläserne Duschwand und erleidet weitere Schnittverletzungen. Seine beiden Mitbewohner sollen ihn daraufhin in sein Zimmer getragen und auf seiner Matratze abgelegt haben.
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Bei Eintreffen der Rettungskräfte schwebte der Mann in Lebensgefahr
Ein weiterer Mitbewohner soll später nach Hause gekommen und über das viele Blut in der Küche erschrocken sein. Er soll daraufhin zunächst ein Bier getrunken und dann erst einen Nachbarn informiert haben, der den Notruf wählte. Den eintreffenden Polizisten habe sich ein schockierendes Bild geboten, sagte der vorsitzende Richter. Das Zimmer des 43-Jährigen sei zerstört, Küche, Bad und Flur seien mit Blutspuren, Scherben und zerbrochenen Fliesen übersät gewesen. Die Körpertemperatur des Mannes habe bei Eintreffen der Rettungskräfte nur noch 33,1 Grad betragen, damit schwebte das Opfer in akuter Lebensgefahr, so der Richter.
Das Opfer lebt mittlerweile wieder in der Horror-Wohnung
Trotz der schweren Misshandlung ihres Kollegen und Mitbewohners konnten die Richter des Hamburger Landgerichts keine Tötungsabsicht der Angeklagten erkennen. Zudem ging das Gericht nicht davon aus, dass der 36-jährige Mitangeklagte, der sich jahrelang mit seinem Opfer ein Zimmer geteilt hatte, freiwillig handelte. Daher wurde er für nicht schuldig im Fall der gefährlichen Körperverletzung erklärt. Nichtsdestotrotz hätte er erkennen müssen, dass sein Mitbewohner in höchster Not war und Hilfe holen müssen. Der Mann zeigte vor Gericht Reue und soll sich bei seinem Opfer entschuldigt haben.
Das Opfer wurde zwölf Tage im Krankenhaus behandelt. Mittlerweile soll er laut Gericht wieder in der Wohnung seiner Misshandlung leben und auch wieder arbeiten. Das Urteil gegen seine ehemaligen Mitbewohner ist noch nicht rechtskräftig.(dpa/xas)






























