22. Schwangerschaftswoche
Gericht zwingt schwangere Frau zur Abtreibung
Großbritannien: Urteil mittlerweile aufgehoben
Die britische Richterin Nathalie Lieven musste am Freitag eine schwere Entscheidung treffen. Sie ordnete die Durchführung einer Abtreibung bei einer Frau an, die sich in der in der 22. Schwangerschaftswoche befand. Der Grund: Sie leidet an einer Entwicklungsbeeinträchtigung und Affektstörung. Nachdem das Urteil trotz der Einwände der Mutter und der Schwangeren selbst zunächst rechtskräftig war, hat ein Berufungsgericht es mittlerweile aufgehoben.
Ärzte entschieden sich für einen Schwangerschaftsabbruch
Wegen ihres Urteils stand Richterin Nathalie Lieven in der Kritik. "Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat bei einer Frau einen Schwangerschaftsabbruch anordnet, den sie augenscheinlich selbst nicht will", zitiert der britische Sender " Sky News" die Richterin des britischen Rechtsschutzgerichtshofs (Court of Protection) in ihrer Urteilsbegründung. "Ich muss so handeln, wie es im besseren Interesse der Frau ist, nicht gemäß dem, was die Gesellschaft von Schwangerschaftsabbrüchen hält ", so Nathalie Lieven weiter.
Die Schwangere befindet sich laut dem Sender in den "Zwanzigern" und steht unter der Obhut einer Stiftung des britischen National Health Service (NHS), dem Nationalen Gesundheitsdienst. Die Ärzte, die sich um die Frau kümmern, hatten sich für die Abtreibung eingesetzt. Sie argumentierten, dass ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund ihrer verminderten geistigen Leistungsfähigkeit weniger traumatisch wäre als die Geburt. Außerdem müsse das Kind bei einer Pflegefamilie untergebracht werden. Wie die Rechtslage in Sachen Abtreibung in Deutschland ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Polizei ermittelt die Umstände der Empfängnis
Die Mutter der Schwangeren - nach eigener Aussage eine Hebamme - hatte sich gegen die Entscheidung der Ärzte gewehrt und stellte klar, dass sie sich selbst um die Betreuung des Kindes kümmern würde. Die Katholikin aus Nigeria hatte sich bereits zuvor deutlich gegen den Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen.
Doch nach britischem Recht muss sich der Rechtsschutzgerichtshof mit Fällen befassen, bei denen Betroffene als nicht entscheidungsfähig gelten. Richter Lieven sagte laut "Sky News", sie glaube nicht, dass die Frau verstanden habe, was es bedeute, ein Baby zu bekommen. Außerdem glaube sie nicht, dass die Mutter der Frau in der Lage wäre, sich um die Betreuung des Kindes zu kümmern.
Unklar sei auch, wie es überhaupt zur Empfängnis gekommen sei. Laut dem Bericht ermittelt die Polizei die genaueren Umstände.
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