Wer hat Anrecht darauf und wie funktioniert die Beantragung?
Gesundheitslexikon: Schwerbehindertenausweis
30 weitere Videos
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Wer in Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, hat mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zuerkannt bekommen und kann diesen damit unterwegs belegen. Die Einstufung erfolgt in Zehnergraden; dabei muss wenigstens ein GdB von 20 vorliegen. Vor einigen Jahren bestand der Ausweis noch aus einem grünen oder grün-roten Papier im DIN A 6-Format, heute kommt er in Form einer handlichen Plastikkarte im Scheckkartenformat.
Ab einem zuerkannten GdB von 30 (= Behinderung, aber noch keine Schwerbehinderung) können Sie eine sogenannte Gleichstellung (siehe unten) beantragen. Voraussetzung für das Antragsverfahren ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Wer kann einen GdB zuerkannt bekommen?
Eine Behinderung liegt dann vor, wenn „körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit wahrscheinlich länger als sechs Monate oder dauerhaft von der Altersgruppe untypisch abweichen“. Somit ist eine Anerkennung als Behinderter bzw. Schwerbehinderter z. B. möglich, wenn chronische Krankheiten vorliegen, schwere Verletzungen durch einen Arbeitsunfall eingetreten sind oder ein Kind mit Einschränkungen zur Welt kommt.
Die Anerkennung einer Behinderung soll dazu dienen, die Benachteiligungen auszugleichen, die sich durch eine Behinderung im Alltag ergeben. Das kann, je nach Krankheitsbild, befristet oder unbefristet erfolgen. Eltern können bereits für ihre Kinder Anträge stellen.
Wie funktioniert die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises?
Einen Antrag können Sie, je nach Landesrecht, beim zuständigen Versorgungs- oder Landesamt stellen. Informationen dazu erhalten Sie beim Bürgeramt. Es ist ein mehrseitiges Formular online oder in Papierform auszufüllen. Dabei geht es um persönliche Daten, zuständige Ärzte und Kliniken und die vorhandenen Einschränkungen. Sie können den Vorgang beschleunigen, indem Sie vorhandene Arztbriefe in Kopie mit einreichen.
Allerdings sind nicht die Diagnosen (medizinische Begriffe) wichtig, sondern die tatsächlich im Alltag und Berufsleben wahrgenommenen Beeinträchtigungen.
Empfehlungen unserer Partner
Warum sollte man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Die Anerkennung eines Grades der Behinderung stellt die einzige Möglichkeit dar, Unterstützung im Alltag und im Berufsleben zu erhalten. Entstanden aus der Kriegsopferversorgung bezieht sich der Nachteilsausgleich inzwischen auf alle Bevölkerungsgruppen. Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Schwerbehinderung sind im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) verankert. Diese „Leistungen zur Teilhabe“ sollen dazu beitragen, dass die Behinderung sich nicht weiter verschlimmert und die Person in die Gesellschaft integriert werden kann bzw. integriert bleibt.
So stehen Sie als angestellter Schwerbehinderter z. B. am Arbeitsplatz unter besonderem Kündigungsschutz oder erhalten fünf Tage zusätzlichen Urlaub. Der Ausgleich kann aber auch über einen Freibetrag in der Steuererklärung erfolgen oder ermäßigten Eintritt zu unterschiedlichen Lokalitäten. Weiterhin können medizinische Rehabilitationen bewilligt werden oder technische Hilfsmittel für den Arbeitsplatz. Bei speziellen Merkzeichen (= Ergänzungen bei bestimmten Behinderungen) sind zusätzliche Unterstützungen möglich, wie z. B. die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Gehörlosigkeit oder der kostenfrei mitfahrenden Begleitperson im ÖPNV bei behinderten Kindern. Nur bei einem Merkzeichen „G“ für Gehbehinderung darf ein Behindertenparkplatz benutzt werden.
Wann empfiehlt sich die Beantragung einer Gleichstellung?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung Ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder keine neue Beschäftigung finden können, ist eine Gleichstellung sinnvoll. Dafür muss ein GdB von 30 bis unter 50 vorliegen. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel kann einen Besuch beim Arzt nicht ersetzen. Er enthält nur allgemeine Hinweise und darf daher keinesfalls zu einer Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung herangezogen werden.