Wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems

Gesundheitslexikon: gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung: Schutz für Bürger und Bürgerinnen

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie gehört wie die Pflegeversicherung und die Renten- und Arbeitslosenversicherung zum Sozialversicherungssystem. Wie alle Träger der Sozialversicherung ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der entsprechenden Selbstverwaltung.

Jeder muss eine Krankenversicherung haben

Alle Bürger sind verpflichtet, sich für den Krankheitsfall zu versichern. Die Mehrheit der Bevölkerung ist entweder als Berufstätiger, Rentner oder Familienversicherter Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherten zahlen einen monatlichen Beitrag, der vom Einkommen abhängt. Selbstständige oder Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden oder sich über die private Krankenversicherung absichern.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Alle Kosten im Krankheitsfall, wie die der ärztlichen Behandlung oder auch eines Krankenhausaufenthalts werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Versicherten zahlen nur den Eigenanteil, zum Beispiel bei rezeptpflichtigen Medikamenten oder bei der stationären Behandlung im Krankenhaus. Außerdem können Versicherte über die Familienversicherung Ehepartner ohne eigene Krankenversicherung und Kinder mitversichern, ohne dass diese selbst Beiträge zahlen müssen. Diese Regelung gilt für Familienmitglieder ohne regelmäßiges eigenes Einkommen über 385 Euro und ohne hauptberufliche selbstständige Tätigkeit. Bei Familienmitgliedern, die einen Minijob haben, liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 450 Euro.

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Wer kann Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden?

Die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stehen heute so gut wie allen Bürgern offen, die Mitglied werden wollen. Die Mitgliedschaft je nach Beruf, wie sie früher üblich war, gibt es heute fast nicht mehr. Die einzige Ausnahme ist die „Landwirtschaftliche Krankenkasse". Dort ist die Mitgliedschaft den Landwirten vorbehalten. Neben den bundesweit agierenden Krankenkassen gibt es einige, die auf bestimmte Bundesländer begrenzt sind und damit nur regional Mitglieder aufnehmen. Wer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden will, hat die Wahl zwischen den Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen und den Ersatzkassen.

Wie wird die gesetzliche Krankenversicherung finanziert?

Die gesetzliche Krankenversicherung wird hauptsächlich durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Dabei zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils circa die Hälfte des Monatsbeitrags. Früher zahlten beide jeweils 50 Prozent des Monatsbeitrags. Seit dem 01.01.2015 ist der Arbeitgeberanteil eingefroren. Beitragssteigerungen tragen seitdem die Arbeitnehmer allein. Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Ein wichtiger Unterschied zur privaten Krankenversicherung ist das Solidarprinzip. Jeder trägt mit einem bestimmten Prozentsatz seines Einkommens zur Finanzierung bei. Ein Risikoaufschlag bei schlechtem Gesundheitszustand oder aufgrund des Alters wird nicht erhoben. Neben den Mitgliedsbeiträgen, die auch in Form von Zusatzbeiträgen der Arbeitnehmer erhoben werden, trägt auch ein Bundeszuschuss zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei.

Die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat in Deutschland eine lange Tradition. Im Jahr 1883 wurde als erste der Sozialversicherungen von Otto von Bismarck die Krankenversicherung der Arbeiter eingeführt. Damit waren zum ersten Mal (zusammen mit der gemeindlichen Krankenpflegeversicherung in Bayern, die 1869 eingeführt worden war) abhängig Beschäftigte für den Krankheitsfall finanziell abgesichert.