Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke fertig
Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ist laut 'Süddeutsche Zeitung' fertig. Er sehe vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden.
Zudem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Auch sollen die Bürger besser vor dubiosen Inkassofirmen geschützt werden.