Diese Summe müsst ihr beachtenGeldgeschenk an Weihnachten - muss ich das dem Finanzamt melden?

Fast jeder zweite Deutsche verschenkt an Weihnachten Gutscheine oder Geld.
Aber darf man das einfach so und ab welcher Summe muss man das geschenkte Geld dem Finanzamt melden?
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Video-Tipp: So viel Geld geben die Deutschen für Weihnachten aus
Bargeld steht ganz oben auf dem Weihnachts-Wunschzettel
250 Euro wollen die Deutschen in diesem Jahr im Schnitt für Geschenke ausgeben. Und 44 Prozent planen vor allem, Gutscheine oder Geld zu verschenken. Andersrum steht bei vielen Deutschen Bargeld ganz oben auf dem Wunschzettel.
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Aber darf man ohne Weiteres Geld verschenken und muss der Beschenkte das Geld dem Finanzamt melden?
Keine Steuerpflicht bei Gelegenheitsgeschenken
Grundsätzlich ist die schenkende als auch die beschenkte Person dazu verpflichtet, das für die Schenkungsteuer zuständige Finanzamt über die Schenkung zu informieren, erklärt das Finanzamt Nordrhein-Westfalen.
Allerdings gibt es im Schenkungssteuergesetz eine Ausnahme: Bei Gelegenheitsgeschenken besteht keine Anzeigepflicht. Das sind Geschenke, die vom Anlass und ihrem Wert in weiten Teilen der Bevölkerung verbreitet sind. Dazu zählen Weihnachtsgeschenke, aber auch Geburtstagsgeschenke oder Geschenke zur Hochzeit.
„Bei kleinen Gelegenheitsgeschenken, beispielsweise Karten für einen Theaterbesuch im Wert von 100 Euro, muss keine Information an das Finanzamt erfolgen“, erklärt das Finanzamt NRW.
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Doch keinen Grund zur Sorge, wenn das Geldgeschenk höher ausfällt: In den meisten Finanzämtern liegen die Richtwerte für eine Meldung zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Bei wirklich hohen Geldbeträgen kann man sich einfach beim zuständigen Finanzamt erkundigen.
Kindern Geld schenken - darauf sollten Eltern achten
Wenn minderjährige Kinder Bargeld von Großeltern oder Onkel und Tante erhalten, sollten auch Eltern das respektieren: „Das geschenkte Geld gehört ausschließlich dem Kind“, erklärt der Bankenverband.
Eltern sind zwar die gesetzlichen Vertreter des beschenkten Kindes. Sie können aber das geschenkte Geld nicht für sich selbst ausgeben, sondern nur nutzen, wenn dies dem Kind zugutekommt. Zum Beispiel, wenn sie davon den Führerschein finanzieren.
„Wer langfristig finanziell etwas für die Kinder tun will, kann das Geld mit Hilfe von Aktienfonds und ETFs über mehrere Jahre anlegen. So kann man entweder monatlich oder zu jedem Geburtstags- oder Weihnachtsfest etwas einzahlen“, sagt RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff.
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Bargeld lacht! Das gilt besonders an Weihnachten. Die meisten von euch dürfen Geld problemlos verschenken. Und damit wünschen wir euch ein frohes Fest!