Gefahr durch KleinkindergurtReisexperte warnt! Warum Babys im Flugzeug nie auf dem Schoß mitfliegen sollten

Viele Eltern nehmen ihre Babys und Kleinkinder im Flugzeug auf den Schoß. Doch das ist keine gute Idee, warnen Experten. Denn der Gurt, der den Kinder auf dem Schoß angelegt wird, kann für sie zur Lebensgefahr werden.
Experte warnt: Loop Belts sind für Kleinkinder nicht geeignet - schwere Verletzungen möglich!
Wer mit seinem Baby oder Kleinkind bis zwei Jahren verreist, muss im Flugzeug keinen eigenen Platz für den Nachwuchs buchen. Die Kleinen können einfach auf dem Schoß ihrer Eltern Platz nehmen. In diesem Fall haben Passagiere gemäß europäischer Flugbetriebsregeln ihren Nachwuchs während Start, Landung und bei Turbulenzen mit einem sogenannten Loop Belt, anzuschnallen. Dabei handelt es sich um einen Schlaufengurt, der wiederum am Beckengurt des Erwachsenen befestigt wird.
Doch genau dieser Loop Belt birgt in Notsituationen große Gefahren für die Kleinen, wie Sicherheitsexperte David Toth vom TÜV Rheinland im Gespräch mit RTL bestätigt. „Bei Turbulenzen oder ruckartigem Abbremsen bei Start oder Landung rutscht der Gurt vom noch nicht vollständig ausgebildeten Beckenknochen des Kleinkindes ab und drückt mit erheblicher Kraft auf die Bauchregion“, erklärt uns Toth. Die Folge: Organe können eingequetscht werden, es kann zu ernsten inneren Verletzungen kommen.
„Zudem klappt der Erwachsene, dessen Kleinkind auf seinem Schoß sitzt und mit dem Loop Belt gesichert ist, über dem Kind zusammen“, warnt der TÜV-Rheinland-Experte. „Das Kind hat somit keinen eigenen Überlebensraum und wird durch die Klappmesserbewegung des Erwachsenen gefährdet".
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Besser: Eigenen Sitzplatz für das Kleinkind buchen und Kindersitz mitbringen!
Besser ist es daher, einen eigenen Sitzplatz für das Kleinkind zu buchen und es dort in seinem Kindersitz anzuschnallen. Einige Airlines haben spezielle Listen, welche Kindersitze sie an Bord erlauben.
Auf den ersten Blick könne es Eltern zwar teuer und umständlich erscheinen, freiwillig einen zusätzlichen Sitzplatz zu buchen und diesen auch noch selbst mit einem zugelassenen Kindersitz auszustatten, gibt RTL-Reiseexperte Ralf Benkö zu. Doch in Anbetracht der Gefahr, die von dem Kinderanschnallgurt in einer Notfall ausgeht, lohne sich der zusätzliche Aufwand.
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Tipp 1: Vor der Buchung gründlich recherchieren
Reiseexperte Ralf Benkö rät Eltern, vor dem Buchen der Flugreise erst einmal auf der Webseite der Airlines zu prüfen, welche Vorgaben dort zu finden sind. „Denn hier geht es ja nicht nur um einen extra Sitzplatz, sondern man braucht einen Sitzplatz, der für Kindersitze freigegeben ist", betont der Reiseexperte.
Tipp 2: Den richtigen Sitzplatz wählen
Für die Flugreise mit Kindersitz eigne sich nicht jeder Platz an Bord, so Benkö, denn im Notfall dürfe eine Evakuierung nicht durch diesen erschwert werden. „Vorzugsweise wählt man also Fensterplätze und bleibt den Reihen um Notausgänge fern". In der Regel bieten Sitzplätze in der Mitte der Kabine mehr Platz als am Heck.
Tipp 3: Schriftliche Bestätigungen zum Check-in mitbringen
Lassen Sie sich von der Airline zusätzlich die Bestätigung geben, dass eine Reise mit Ihrem speziellen Kindersitz-Modell auf dem von Ihnen gebuchten Platz möglich ist. „Versäumt man diese Abklärung, könnte es sein, dass man beim Check-in mit dem mitgebrachten Kindersitz abgewiesen wird", mahnt der Reiseexperte. „Ich habe selbst einmal eine solche Situation erlebt und weiß, wie anstrengend es dann ist, sich dennoch durchzusetzen. Besser also, man ist gut vorbereitet und kann die Zusagen belegen“.
TÜV-Rheinland-Experte Toth empfiehlt außerdem, auf das Label „For use in Aircraft“ zu achten. Ohne dieses Label werde die Kabinenbesatzung die Benutzung des Kindersitzes in der Regel nicht erlauben.
Tipp 4: Machen Sie sich mit dem Kindersitz vertraut
Stellen Sie vor der Reise sicher, dass Sie wissen, wie man den Sitz an Bord am Gurt befestigt. „Vielleicht noch einmal die Bedienungsanleitung durchlesen", rät Ralf Benkö. „Denn sollte man den Sitz an Bord nicht sicher befestigen können und sollten Flugbegleiter dabei auch nicht helfen können, könnte es sein, dass man gebeten wird, den Kindersitz abzugeben und in den Frachtraum bringen zu lassen".
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Airline erlaubt nur vorwärts gerichtete Kindersitze - was tun?
Bei der Airline Easyjet gibt es außerdem noch einen Sonderfall. Auf ihrer Webseite schreibt die Fluggesellschaft: „Nur vorwärts gerichtete Sitze sind an Bord gestattet“. Das Problem dabei: Autositze für Kleinkinder sind grundsätzlich nur für die rückwärts gerichtete Nutzung zugelassen.
Was also tun, wenn die Airline sich quer stellt, weil man den Sitz rückwärts nutzen möchte? „Für Kindersitze gibt es keine Beförderungspflicht", lautet die ernüchternde Einschätzung des TÜV-Experten David Toth. Mit anderen Worten: Wenn die Airline bestimmte Sitze nicht mitnehmen möchte oder bestimmte Anforderungen stellt, dann kann sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.