Ferienjob: Steuer, Hartz IV und Jugendschutzgesetz - das sollten Sie wissen

Die Ferien stehen an und für viele Jugendliche bedeutet das die Chance auf Taschengeldaufbesserung in Form eines Ferienjobs. Dabei gibt es aber so manche Hürde zu nehmen, damit der Gesetzgeber den Kids keinen Strich durch die Rechnung macht.

Studenten/Schüler stehen im Treppenhaus.
Mit einem Ferienjob bessern sich Schüler gerne ihr Taschengeld auf.

Wie komme ich an einen guten Ferienjob?

Gar nicht so einfach – Hilfsarbeiten sind durch Vollautomatisierung in Betrieben stark zurückgegangen. Aber Mundpropaganda im Freundeskreis, bei Nachbarn und im Supermarkt nebenan hilft arbeitswilligen Jugendlichen an einen Job zu kommen. Im Cafe oder Restaurant ist eine Anfrage meist hoffnungslos. Die meisten Betriebe in der Gastronomie wollen längerfristige Arbeitskräfte, da die Einarbeitungszeit oft schon länger dauert als die ganzen Ferien. Auch wird eher nach volljährigen Kräften gesucht. Eine Nachfrage schadet natürlich nicht. Auch Reiterhöfe oder Einrichtungen mit Ferienspaßangeboten für Kinder bezahlen oft ihre Helfer und Betreuer.

Finger weg vom „Schnellen Geld“

Angebote in Tageszeitungen mit hohen Verdienstmöglichkeiten sind meistens unseriös. Auch Firmen, die ihren Namen nicht nennen oder teure 0900-er Nummern angeben, deuten auf eine böse Falle und nicht auf einen lukrativen Ferienjob hin. Es gibt auch Jobanbieter, die zuerst Geld für ein Einführungsseminar oder eine Fotomappe für einen Modelljob haben möchten – bloß Finger weg von solchen dubiosen Jobs.

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche arbeiten?

Das Jugendschutzgesetz hat klare Bestimmungen für Kinder und Jugendliche. Kinder bis 13 Jahre dürfen überhaupt nicht arbeiten. Für den ersten Ferienjob muss man also mindestens 13 Jahr alt sein, dann darf man maximal zwei Stunden am Tag und nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr arbeiten. Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung.Jugendliche ab 15 Jahren dürfen einen Ferienjob annehmen. Dann sind maximal vier Wochen mit nicht mehr als 20 Arbeitstagen zu jeweils acht Stunden erlaubt. An Wochenenden dürfen (mit wenigen Ausnahmen) Jugendliche nicht arbeiten. Wer in der Gastronomie jobben will, darf (ab 15 Jahren) bis 22 Uhr arbeiten. In den Service zum Bedienen darf man allerdings erst ab 16 Jahren.

Steuern zahlen bei einem Ferienjob?

Wer als Schüler oder Student einen Ferienjob annimmt, bekommt meistens den vollen Verdienst ausbezahlt. In Puncto Gehalt besteht ein Grundfreibetrag pro Jahr, der meist jährlich angepasst wird. Wenn ohne Lohnsteuerkarte gejobbt wird, besteht die Gefahr, dass die Firma pauschal 25 Prozent als Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlt. Das ist für die Firmen sehr bequem, den Jugendlichen geht dabei unnötigerweise viel Geld durch die Lappen. Also lieber selbst zum Einwohnermeldeamt gehen und eine kostenlose Lohnsteuerkarte besorgen.

Sind Ferienjobs sozialabgabenfrei?

Wenn der Ferienjob auf 50 Tage im Jahr oder auf zwei Monate beschränkt bleibt, müssen Schüler und Studenten keine Sozialabgaben leisten. Unfallversichert sind Jugendliche über den Arbeitgeber.

Ferienjobs und Hartz IV

Damit keine Ansprüche auf Kindergeld oder Steuerfreibeträge verlorengehen, ist es enorm wichtig, dass das Einkommen der Kinder auf Leistungen wie Hartz IV oder Unterhalt vom getrennten Elternteil angerechnet wird. Die festgelegte Einkommensgrenze darf nicht auch nur um einen Cent überschritten werden, sonst muss zum Beispiel das gesamte Kindergeld zurückgezahlt werden. Man sollte genau auf die Verdienstgrenzen achten (da sich diese häufig ändern) und beim Jobcenter kurz vor Ferienjobantritt nach den aktuellen Freibeträgen fragen.