Bericht: Tennis-Ikone könnte abgeschoben werden
Feiert Boris Becker Weihnachten als freier Mann in Deutschland?

Kann Boris Becker bald nach Deutschland zurückkehren? Laut einem Medienbericht ist eine frühere Haftentlassung der einstigen Ikone möglich. Heiligabend hinter Gittern bliebe ihm dann erspart. Und das obwohl der Tennis-Star eigentlich noch eine längere Gefängnisstrafe in Großbritannien absitzen müsste. Wie passt das zusammen?
Bericht: Boris Becker für Schnellverfahren zugelassen

Der 54-Jährige sei für ein Schnellverfahren zugelassen worden, das ausländischen Häftlingen eine deutlich frühere Entlassung ermöglicht, berichtet das Boulevardblatt „The Sun“ am Sonntag. „Er wurde für ein Programm angemeldet, das dafür sorgt, dass er rechtzeitig zu Weihnachten nach Hause kommt“, zitierte die Zeitung eine Gefängnisquelle. Beckers deutscher Anwalt Christian-Oliver Moser wollte den Zeitungsbericht auf Anfrage nicht kommentieren.
Boris Becker kann auch ohne Schnellverfahren auf frühere Haftentlassung hoffen
Becker war Ende April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Er sitzt seit mehreren Monaten im Huntercombe-Gefängnis westlich von London ein, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. Nach britischem Recht können Häftlinge auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe verbüßt haben. Bei Becker wären das 15 Monate, Stichtag ist der 29. Juli 2023.
Großbritanniens Gefängnisse sind voll - ausländische Staatsbürger haben daher gute Chancen auf Abschiebung

Das Entlassungs- und Abschiebungsprogramm soll laut „Sun“ helfen, den Druck auf die überfüllten britischen Gefängnisse zu lindern. Demnach kommt jeder ausländische Häftling dafür in Frage, „der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann“. Ein Sprecher des britischen Innenministeriums sagte der Zeitung: „Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht.“ (rsa/ dpa)