Extraleistungen der Krankenkassen: So können Sie Hunderte Euro sparen

ARCHIV - ILLUSTRATION - Die Versichertenkarten der deutschen Krankenkassen DAK, AOK, Barmer und Techniker Krankenkasse TK liegen mit einem 50, 20, zehn und fünf Euro-Schein unter einem Stethoskop, aufgenommen am 17.12.2009. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen hat sich im vergangenen Jahr deutlich verschlechtert: Allein die AOK verbuchte ein Minus von 515 Millionen Euro. Damit werden weitere Zusatzbeiträge wahrscheinlicher. Insgesamt fuhren die rund 150 gesetzlichen Kassen ein Defizit von 445 Millionen Euro ein, wie das Gesundheitsministerium am Montag (07.03.2011) berichtete. Dank des Gewinns anderer Kassen fiel das Gesamtdefizit geringer aus als das der AOK. 2009 hatten die Kassen insgesamt noch einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro. Foto: Daniel Karmann  +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bei Extraleistungen sollte man zuerst bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, was sie im Angebot hat.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, greift im Normalfall zu seinem Gesundheitskärtchen, wenn er zum Arzt muss. Welche Kosten die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, ist gesetzlich geregelt. Was viele Versicherte nicht wissen: Jede Kasse bietet auch Extraleistungen an – und die unterscheiden sich erheblich, wie die Zeitschrift Finanztest festgestellt hat.

Für den Versicherten bedeutet das zunächst, dass er sich bei seiner Krankenkasse informieren sollte, welche Extraleistungen diese überhaupt anbietet. Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an oder beteiligen sich an den Kosten für Gesundheitskurse. Ebenfalls werden bis zu einer bestimmten Höchstsumme die Kosten für alternative Behandlungen wie Homöopathie oder Osteopathie übernommen. Die großen Kassen wie die DAK, Barmer oder Techniker sind nicht immer erste Wahl, wenn es um Extraleistungen geht. Hier können oft kleinere Kassen punkten.

Bonus-Programme

Eine einfache Möglichkeit, bares Geld von der Krankenkasse zu erhalten, sind Bonusprogramme. Die BKK Mobil Oil zahlt ihren Versicherten bei drei Gesundheitsmaßnahmen bis zu 200 Euro im Jahr. Nichtraucher, die einmal jährlich zum Zahnarzt gehen und über einen Body-Mass-Index (BMI) im Normalbereich verfügen, haben bereits die Voraussetzung erfüllt, um die 200 Euro zu kassieren. Auch andere Kassen bieten Bonusprogramme an, fördern entweder mehr als drei Gesundheitsmaßnahmen im Jahr oder zahlen einen geringeren Bonus aus.

Krankenversicherungen: Vergleichen lohnt sich

Gesundheitskurse

Was viele Versicherte nicht wissen: Auch der Yogakurs um die Ecke kann von der Kasse bezuschusst werden. Die meisten Kassen bezuschussen bis zu zwei Kurse im Jahr. Kurse, die von der Krankenkasse selber angeboten werden, sind in der Regel sogar kostenfrei. Die Actimonda KK bietet mit einer maximalen Erstattung von 200 Euro im Jahr den höchsten Zuschuss für Gesundheitskurse an, gefolgt von der BKK Mobil Oil und der BKK VDN.

Osteopathie und Homöopathie

Wer auf alternative Behandlungsmöglichkeiten Wert legt, sollte sich informieren, wie hoch die Zuschüsse der eigenen Kasse betragen. Laut Finanztest beteiligen sich inzwischen 69 Kassen an den Kosten für alternative Behandlungen. Aber die Unterschiede sind groß. Die Securvita BKK zahlt am meisten für Osteopathie-Behandlungen, insgesamt 600 Euro im Jahr (maximal 60 Euro für zehn Sitzungen). Die Big Direkt zahlt immerhin 400 Euro im Jahr. Einige Kassen wie die BKK Linde oder die KKH zahlen nichts dazu.

Künstliche Befruchtung

Für Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, zahlen laut Finanztest 36 Kassen mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterschiede betragen auch hier einige hundert Euro. Ein Vergleich lohnt sich hier immer.

Zahnvorsorge

Viele Krankenkassen bezuschussen auch professionelle Zahnreinigungen. Aber aufgepasst: Oftmals kann man sich seinen Zahnarzt nicht frei aussuchen. Vor allem die großen Krankenkassen DAK und Barmer zahlen nur, wenn die Zahnreinigung bei bestimmten Zahnärzten durchgeführt wurde. Kleinere Betriebskrankenkassen sind oft flexibler und bezuschussen auch die Reinigung, die beim Zahnarzt der eigenen Wahl durchgeführt wurde.

Grundsätzlich gilt: Je nach Schwerpunkt sollte man sich im Internet informieren, welche Krankenkasse besonders attraktive Zusatzangebote anbietet. Wer unzufrieden mit der eigenen Kasse ist und mindestens 18 Monate lang Mitglied ist, kann einfach kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer ab November Mitglied bei einer neuen Kasse sein möchte, muss bis Ende August bei seiner alten Krankenkasse kündigen. Wichtig: Ist der Wechsel erfolgt, muss noch der Arbeitgeber informiert werden. Und als neues Mitglied kommt man dann auch direkt in den Genuss der attraktiveren Zusatzleistungen.