Änderung für Kunden 2022Konzert abgesagt? So können Sie sich ihre Eventim- & Ticketmaster-Gutscheine jetzt auszahlen lassen

10.09.2021, Dänemark, Kopenhagen: Das Publikum hört den "Minds of 99" während eines Konzerts im Park zu. Die dänische Rockband hatte ein Konzert vor zehntausenden Fans gespielt und damit die pandemiebedingt fast vergessene Zeit großer Stadionkonzerte wiederaufleben lassen. (zu dpa Ohne Corona-Auflagen: 50 000 Zuschauer bei Konzert in Kopenhagen) Foto: Olafur Steinar Gestsson/Ritzau Scanpix/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wegen Corona wurden viele Events verschoben oder abgesagt - jetzt können Kunden ihr Geld zurückverlangen
'lafur Steinar Rye Gestsson SJ b, dpa, Olafur Steinar Gestsson
von Christian Hensen

Wer aufgrund eines ausgefallenen oder verschobenen Events nur einen Gutschein statt Geld erhalten hat, kann sich diesen seit Anfang des Jahres auszahlen lassen. Eventim und Ticketmaster bieten dafür Sonderseiten.

Veranstalter wie Eventim, Ticketmaster & Co. müssen Corona-Gutscheine jetzt auszahlen

Mit Beginn der Corona-Pandemie stürzte die Veranstaltungsbranche in ein tiefes Loch. Zahlreiche Konzerte und Events mussten teils mehrfach verschoben werden, einige fielen gänzlich aus. Als Entschädigung für die Karten gab es lange Zeit nur Gutscheine, da ein Gesetz es den Verkäufern der Tickets erlaubte, das gezahlte Geld einzubehalten und Käufern einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises auszustellen.

Seit dem 1. Januar 2022 hat sich das allerdings im Sinne der Käufer geändert und die Veranstalter müssen die Gutscheine auf Wunsch auszahlen. Bei Eventim und Ticketmaster gibt es dafür Sonderseiten. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass die neue Regel vor allem für Tickets relevant ist, die vor dem 8. März 2020 gekauft worden sind. Karten mit einem Kaufdatum nach dem 8. März 2020 sind deshalb kaum betroffen, weil man für diese bei Ausfall einer Veranstaltung ohnehin sein Geld zurückverlangen kann.

Für die Beantragung der Auszahlung stellt die VBZ auch einen Musterbrief zur Verfügung. Das Ausfüllen und Abschicken entfällt natürlich bei jenen Anbietern, die online eine Möglichkeit zur Einreichung bereitstellen.

Aufgepasst: Beachten Sie die Verjährungsfrist

Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Veranstaltungen verjähren innerhalb von drei Jahren. Die jeweilige Frist beginnt am letzten Tag des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein Beispiel: Fiel ein Konzert 2020 aus, haben Karteninhaber bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, den Kaufpreis einzufordern.

In einem Interview mit der FAZ spricht der Eventim-Chef von einem "dramatischen Überlebenskampf", in dem sich die Branche nach wie vor befinde. Klaus-Peter Schulenberg hofft, dass nur wenige das Geld von den Veranstaltern zurückfordern und weiterhin auf das Stattfinden der Konzerte warten. Er spricht davon, dass es für manche eng werden könnte, sollte zu Beginn des Jahres eine "Flut an Rückerstattungswünschen" kommen.

Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst bei stern.de