EU-Gericht: Mutterschaftsurlaub nur bei Schwangerschaft
Eine Frau hat nur dann Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wenn sie zuvor schwanger gewesen ist und ein Kind geboren hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Frauen, deren Kind von einer Leihmutter geboren wurde, haben deswegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.
Ziel des Mutterschaftsurlaubs sei nämlich "der Gesundheitsschutz in der durch die Schwangerschaft bedingten besonderen Situation der Verletzlichkeit". Einzelne EU-Staaten dürften zwar Mutterschaftsurlaub für eine "Bestellmutter" gewähren, müssten dies aber nicht.