Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Ersatz-Gefängnisstrafen in Hamburg werden wegen Corona aufgeschoben

Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss, darf in Hamburg noch etwas länger in Freiheit leben.
Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss, darf in Hamburg noch etwas länger in Freiheit leben.
Pixabay, Pixabay, Pixabay

Etwas länger die Freiheit genießen oder es immer noch nicht hinter sich haben. Der neue Beschluss der Justizbehörde Hamburg ist für die einen Fluch und für die anderen Segen: Ersatzfreiheitsstrafen werden wegen Corona verschoben.
+++ Alle Infos rund um das Corona-Virus und seine Auswirkungen finden Sie jederzeit in unserem Liveticker +++

Die Fluktuation in den Anstalten soll reduziert werden

Von Neujahr an bis Ende April müssen Haftstrafen als Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen in Hamburg erst einmal nicht angetreten werden. Damit reagiere die Justizverwaltung auf das dynamische Corona-Infektionsgeschehen und die Bedrohung durch die Omikron-Variante, teilte die Justizbehörde mit. „Indem wir die Fluktuation in den Anstalten reduzieren, reduzieren wir das Risiko eines Eintrags und schützen Bedienstete, Gefangene und die kritische Infrastruktur insgesamt“, so Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Eine entsprechende Regelung galt seit Beginn der Pandemie bereits zweimal. Aufgehoben sei ein späterer Haftantritt damit aber nicht.

Ein Tagessatz entspricht einem Tag Haft

Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss als Ersatzstrafe ins Gefängnis. Dabei entspricht ein vom Gericht verhängter Tagessatz einem Tag Haft. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des oder der Verurteilten abhängt. (dpa/cto)