Landgericht Saarbrücken verurteilt Vierfach-Vater

Er ist der Handtuch-Mörder: Ehemann von Stefanie S. muss lebenslang ins Gefängnis

28.07.2023, Saarbrücken: Der Angeklagte im Prozess wegen heimtückischen Mordes hält sich im Landgericht Saarbrücken einen Aktenordner vors Gesicht. Neben ihm steht sein Verteidiger Volker Ochs. Dem Angeklagten aus Riegelsberg wird vorgeworfen, seine 53-jährige Frau im Februar im Keller des gemeinsamen Hauses mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben zu haben. (zu dpa: «Mann wegen heimtückischen Mordes an Ehefrau vor Gericht») Foto: Katja Sponholz/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Saarbrücken (Archivfoto, Juli 2023)
geh axs, dpa, Katja Sponholz

Lebenslang für den Handtuch-Mörder!
Weil er seine Frau heimtückisch umgebracht hat, ist ein 56-Jähriger aus dem Saarland verurteilt worden. Für das Landgericht Saarbrücken steht fest, dass der Mann im Februar seine 53-jährige Ehefrau im Keller des Hauses in Riegelsberg mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben hat.

Handtuchmörder: Gericht sieht Heimtücke

Zum letzten Mal in Saarbrücken gesehen: Stefanie S.
Mordopfer Stefanie S.
Polizei

Dabei habe der vierfache Vater heimtückisch gehandelt, so das Gericht. Er habe nicht akzeptieren können, dass seine Frau ihn verlassen wollte. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sahen die Richter im Gegensatz zur Oberstaatsanwältin nicht.

Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von unter 15 Jahren plädiert.

Lesen Sie auch: Festnahme – Ehemann gesteht den Mord an Stefanie S.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

In seinem Schlusswort hatte der Mörder gesagt, es tue ihm leid, was er seiner Frau und seinen vier Kindern angetan habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/uvo)