Bundestag entscheidet über Medikamenten-Gesetz

Engpässe bei Kinder-Fiebersaft und Co: Wie Karl Lauterbach dieses Problem jetzt in den Griff kriegen will

Ein Alptraum: Das Kind ist krank – und nirgendwo gibt es das richtige Medikament.

Vor allem Familien macht es gerade zu schaffen, Apotheken nach einem gerade knappen Medikament für ihre Kinder abzuklappern. Um Nachschubrisiken stärker zu bekämpfen, sollen Anreize und Vorgaben beschlossen werden.

490 Medikamente derzeit knapp

Das Angebot wichtiger Arzneimittel besonders für Kinder soll besser gegen Lieferengpässe abgesichert werden. Das ist das Ziel des Lauterbach-Gesetzes, das heute im Bundestag beschlossen werden soll.

Die Arznei-Pläne kamen nach einer Infektwelle in der Adventszeit in Gang, als Lieferschwierigkeiten bei Kindermedikamenten wie Fieber- und Hustensäften eskalierten. Generelle Nachschubrisiken gibt es aber schon länger. Auch Mittel für Erwachsene waren davon betroffen, etwa Krebsmedikamente und Antibiotika. Aktuell sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gut 490 Meldungen zu Engpässen erfasst.

Das sind die Kernpunkte des Gesetzes:

  • Sicherheitspuffer: Für alle Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen sollen Hersteller bei sich einen Vorrat anlegen müssen - und zwar einen so großen, wie es einer durchschnittlichen Liefermenge für sechs Monate entspricht. Zunächst war ein Drei-Monats-Puffer geplant. Der Verband der Hersteller patentfreier Medikamente, Pro Generika, warnte schon, dass Produktionskapazitäten dafür fehlten. Zudem verursache die Lagerhaltung mehr Kosten - und das verschärfe den Kostendruck als eine Ursache für Ausstiege aus der Produktion.

  • Mittel für Kinder: Für Kindermedikamente soll es keine Rabattverträge mehr geben, mit denen Preise für die Kassen als Großabnehmer gedrückt werden. Hersteller sollen ihre Abgabepreise auch einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden „Festbetrags“ anheben dürfen - also des maximalen Betrags, den die gesetzlichen Kassen bisher für ein Präparat zahlen. Neue Festbeträge soll es dann für Kindermedikamente nicht mehr geben. Außerdem soll generell eine Liefermenge für vier Wochen beim Großhandel als Vorrat auf Lager gehalten werden müssen.

Lese-Tipp:Engpass bei Fiebersaft - welche Alternativen gibt es für Kinder?

  • Apotheken und Kassen: Für Apotheken soll ein Austausch zu ähnlichen Präparaten leichter werden. Mit Krankenhausapotheken sollen sie bei Engpässen auch einfacher Medikamente gegenseitig austauschen können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel soll mehr Informationen aus dem Markt bekommen und ein Frühwarnsystem einrichten. Bei Ausschreibungen der Kassen sollen europäische Pharmahersteller mehr zum Zug kommen. Insgesamt rechnen die Kassen mit jährlichen Mehrkosten „mindestens im hohen dreistelligen Millionenbereich“, wie der Spitzenverband warnte. Dem stehe die bloße Erwartungshaltung auf Liefersicherheit gegenüber.

Karl Lauterbach - Cannabis-Gesetzplaene DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 12.04.2023 Karl Lauterbach , Bundesgesundheitsminister SPD, waehrend der Bundespressekonferenz zum Thema Cannabis-Gesetzplaene in Berlin, Deutschland Cannabis Gesetz en: Karl Lauterbach, Federal Health Minister SPD, during the federal press conference on the subject of Cannabis Legislation Plans in Berlin, Germany The legislation would allow the possession and cultivation of small amounts of marijuana for personal use and the sale of cannabis through licensed shops. It would also allow the introduction of cannabis social clubs *** Karl Lauterbach Cannabis Gesetzplaene DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 12 04 2023 Karl Lauterbach , Federal Health Minister SPD, duri
Karl Lauterbach will den Medikamentenmangel beheben.
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In Zukunft fragen Sie auch Ihre Ärztin und die Apothekerin

Außerdem sollen Krankschreibungen per Telefon auch ohne Praxisbesuch dauerhaft möglich werden - vorausgesetzt, es geht um Erkrankungen ohne schwere Symptome und man ist bei dem Arzt oder der Ärztin schon aus früheren Behandlungen bekannt. Und es gibt eine Änderung in der Werbung für Medikamente: Der bekannte vorgeschriebene Warntext soll geändert werden und künftig lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“. Damit solle „gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden“, heißt es im Entwurf. Ersetzt werden soll das seit drei Jahrzehnten lautende Satzende „... und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. (dpa/eku)

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