TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen verdonnert

Endlich Erleichterung für Tausende Frauen: Entschädigung für mangelhafte Brustimplantate

ARCHIV - Ein geöffnetes Brust-Implantat des französischen Unternehmens PIP (Poly Implant Prothese, aufgenommen am 18.09.2010. (zu dpa "Gericht verurteilt TÜV im Brustimplantate-Skandal zu Schadenersatz" vom 20.01.2017 - Achtung: Nur zur redaktionellen Verwendung) Foto: Eric Estrade/Maxppp/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
TÜV Rheinland muss wegen der Zertifizierung der PIP-Brustimplantate tausenden Frauen Schadenersatz zahlen.
lof axs bwe cul sab, dpa, Eric Estrade

Hunderttausende Frauen hatten gut zehn Jahre lang mangelhafte Brustimplantate erhalten, die mit industriellem Silikon befüllt waren. Der unglaubliche Skandal nach der Jahrtausendwende flog auf, weil die Implantate der Firma Poly Implant (PIP) überdurchschnittlich häufig Risse aufwiesen. Ein riesiger Schock für die betroffenen Frauen – viele machten die Operation damals rückgängig. Tausende klagten nun seit Jahren gegen den TÜV Rheinland auf Schadensersatz, da dieser die Implantate zertifiziert hatte. Jetzt bekamen sie Recht und können nun auf Entschädigung hoffen.

Nicht nur in Frankreich: Tausende Frauen weltweit können nun auf Entschädigung hoffen

Der TÜV habe fahrlässig gehandelt, heißt es im Urteil des Berufungsgerichts in Paris. Die Richter verdonnerten den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen. Insgesamt 2.700 Frauen hatten den Fall vor Gericht gebracht.

"Wir freuen uns über dieses Ergebnis, das den Zweifeln an der Verantwortung des TÜV endgültig ein Ende setzt", sagte Opfer-Rechtsanwalt Olivier Aumaitrer. "Nach zehn Jahren des Wartens und heftigen Kampfes muss der deutsche Zertifizierer die Opfer vollständig entschädigen." Das Urteil könnte nun auch Zehntausenden weiteren Opfern von Großbritannien bis Lateinamerika zur Gerechtigkeit verhelfen.

Einige Klagen wurden zuvor abgewiesen - jetzt wendet sich das Blatt

Im Jahr 2012 war der Gründer und frühere Chef von PIP, Jean-Claude Mas, festgenommen worden. Die nationale Krankenkasse Cnam in Frankreich hatte damals bei der Staatsanwaltschaft Marseille Strafanzeige wegen schweren Betrugs gestellt. Mehrere Länder, darunter auch Deutschland, hatten Frauen dazu aufgerufen, die Implantate der Firma entfernen zu lassen.

Später kam die Frage auf, wer für die Entfernung der Brustimplantate zahlen muss. In Deutschland gab es 2016 zumindest in dieser Frage schon einmal gute Nachrichten: Die Krankenkassen übernahmen unter bestimmten Vorraussetzungen die Entfernung der Implantate.

Klagen auf Schadenersatz gegen den TÜV Rheinland sind in Deutschland jedoch erst im Jahr 2016 vom Landgericht Frankenthal, dann im Jahr 2017 vom Bundesgerichtshof BGH abgewiesen worden. Seither bestand für betroffene Frauen in Deutschland kaum noch Hoffnung auf Schmerzensgeld. Genau DAS könnte sich jetzt aber nach dem Urteil von Paris ändern.

(fhe)