Sie gab sich als Hebammenschülerin aus

Frau will Baby aus Klinik klauen - 1,5 Jahre auf Bewährung und Psychiatrie!

ARCHIV - Eine Hebamme hält am 03.05.2011 in Harsum (Niedersachsen) während einer Nachuntersuchung einen vier Tage alten Säugling in den Händen. Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Hebammen in Deutschland mit den Krankenkassen auf einen finanziellen Ausgleich für ihre gestiegenen Haftpflichtprämien geeinigt. Foto: Caroline Seidel/dpa (zu dpa «Hebammen akzeptieren Angebot der Krankenkassen" vom 05.08.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Symbolbild: Eine Hebamme hebt ein Baby aus dem Bettchen heraus.
dpa, Caroline Seidel

Eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe für einen versuchten Baby-Klau! In Amberg ist die 30-Jährige Frau verurteilt worden, die im Januar probiert hat, einen Säugling an sich zu nehmen. In einer Klinik in Schwandorf hat sich die Frau als eine Hebammenschülerin ausgegeben. Die Klinik-Fremde hat sich einen Schwesternkittel angezogen und ist so verkleidet in die Wöchnerinnenstation der Klinik eingedrungen.

Was ist passiert?

Als eine echte Pflegefachkraft ein Neugeborenes wickelt und dann zu einer Patientin gerufen wird, wittert die Verurteilte ihre Chance. Sie bleibt alleine mit dem Baby auf dem Zimmer. Die 30-Jährige schiebt das Kind in einem mobilen Bettchen aus dem Raum. Als Mitarbeiter das bemerken und sie zur Rede stellen, wirkt die Frau verwirrt. Dem Kind ist bei dem Vorfall nichts passiert.

So entscheiden die Richter

Die Vorsitzende Richterin ordnete zudem die Unterbringung in der Psychiatrie an, ebenfalls auf Bewährung. Der Vorwurf lautet versuchte Entziehung Minderjähriger. Staatsanwalt und Verteidiger hatten in ihren Plädoyers ebenfalls Bewährungsstrafen für die Frau gefordert. (dpa/gas)