eGA: In Deutschland wird die erste elektronische Gesundheitsakte eingeführt

Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu einem neuen Arzt und der bekommt direkt einen Überblick über Ihre Blutwerte, wichtige Untersuchungsergebnisse oder kann Bilder von Röntgenaufnahmen oder MRTs einsehen. Er kann seine Behandlung direkt darauf aufbauen, hat mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten im Blick und erspart sich und Ihnen wiederholende und somit unnötige Untersuchungen. Klingt gut?
Die Techniker Krankenkasse führt heute als erste Krankenkasse die bundesweite elektronische Gesundheitsakte (eGA) ein – und die soll genau das möglich machen. Die TK spricht von einem "Meilenstein für die Versicherten", Verbraucherschützer fordern hohe einheitliche Standards, um die Patientendaten zu schützen.
Was ist die eGA genau?

In der eGA werden Ihre medizinischen Daten erfasst: Welche Medikamente nehmen Sie? Gibt es aktuelle Röntgenbilder? Sie selbst können Trackerdaten aus Diabetestagebüchern oder ähnlichem hinterlegen oder aber auch Ihre persönlichen Wünsche äußern: Gibt es einen Organspendeausweis oder eine Patientenvollmacht? Die Daten sind damit orts- und zeitunabhängig, unvollständige Unterlagen beim Arzt sollen damit der Vergangenheit angehören.
Bekommt jeder Versicherte eine eGA?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Bisher bietet auch nur die Techniker Krankenkasse als erste Kasse die eGA an. Der Patient könne laut TK die Entscheidung auch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Kostet die Akte etwas?
Nein, die Kosten der Akte trägt die Krankenkasse, bisher also die Techniker Krankenkasse.
Wie kommen die Daten in die Akte?
Abrechnungsdaten können automatisch in die Akte übertragen werden. Darunter fallen Arztbesuche, Impfungen oder rezeptpflichtige Medikamente. Sie selber können aber auch eigene Einträge verfassen. So können Sie zum Beispiel Barcodes von Medikamenten scannen oder selber PDFs von Befunden hochladen.
Die Techniker Krankenkasse erklärt in Ihrem Werbevideo für die digitale Gesundheitsakte, wie das System funktioniert:
Sind meine Daten sicher?
Das ist der größte Diskussionspunkt rund um die elektronische Krankenakte. Patientenschützer und die Verbraucherzentralen pochen auf hohe einheitliche Standards. Die Nutzung der Patientenakte müsse kostenfrei und freiwillig sein, sagte der Gesundheitsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Kai Vogel. "Jeder Patient muss die Hoheit über seine Daten behalten." Die Deutsche Stiftung Patientenschutz betonte, nur der Staat könne höchste Sicherheitsstandards garantieren.
Die Techniker Krankenkasse versichert, dass die Daten bestmöglich geschützt werden. Auch hier heißt es: Der Versicherte müsse die Hoheit über seine Daten haben. Die Krankenkassen sollen laut TK ohne Zustimmung des Versicherten keinen Zugriff haben. So erfolge in der TK-App noch eine gesonderte Registrierung, mit der eine individuelle Verschlüsselung aktiviert werde. Die Daten sollen nicht auf dem Smartphone, sondern auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert werden.