Dusche zu klein

Rentner soll 5.000 Euro Strafe zahlen

Die Badezimmer stattete der 80-jährige Rentner mit Badewanne und Dusche aus. Jetzt muss er 5000 Euro Strafe zahlen. Grund: Die Dusche entspricht nicht der DIN-Norm. Der frühere Ingenieur hatte in den Badezimmern zusätzliche Badewannen errichtet, damit die Mütter mit ihren Kindern baden können. Deshalb wurden die Duschen kleiner: 1,00 Meter x 1,00 Meter, statt der vorgeschriebenen 1,20 Meter x 1,20 Meter. Wenn es nach den Behörden geht, muss der hilfsbereite Rentner alles plattmachen und die Wanne rausreißen, um die Duschen zu vergrößern. Weil Helmut Alt das ablehnt, muss er jetzt 5000 Euro Vertragsstrafe an die NRW-Bank zahlen.