Änderungen im Preis- und LeistungsverzeichnisDKB bietet kein kostenloses Girokonto ohne Bedingungen mehr an

Für Neu- und Bestandskunden der DKB gibt es wichtige Änderungen: Die Direktbank ändert ihr Preis- und Leistungsverzeichnis. Damit ist auch das kostenlose Girokonto ohne jede Bedingungen Geschichte. Doch das ist noch nicht alles. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Änderung bei DKB-Girokonten
Das erste eröffnete Einzelkonto und Gemeinschaftskonto inklusiver kostenloser Visa Debitkarte ist weiterhin kostenfrei, sofern es vor dem 14.09.2022 eröffnet wurde.
Alle ab dem 14.09.2022 eröffneten Konten sind ebenfalls kostenfrei, sofern mindestens 700 Euro pro Monat eingehen.
Ohne Mindestgeldeingang kostet das Konto zukünftig monatlich 4,50 Euro.
Zusätzliche Girokonten kosten künftig 2,50 Euro pro Monat.
Das DKB-Girokonto u18 für Kinder und Jugendliche bleibt bedingungslos entgeltfrei. Gleiches trifft auf normale Girokonten zu, sofern deren Inhaberinnen oder Inhaber das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
DKB Visa Debitkarte, DKB Girokarte, DKB Visa-Kreditkarte
Die Visa Debitkarte ist für alle Kontoinhaber kostenfrei bei jedem Girokonto inklusive.
Die Girokarte kann von Bestands- und Neukunden zukünftig (auf Wunsch) für 0,99 Euro pro Monat hinzugebucht werden.
Die Visa-Kreditkarte ist auch weiterhin optional zum Girokonto wählbar und kostet unverändert 2,49 Euro pro Monat.
Damit ist die graue Girokarte auch für Bestandskunden ab dem 1.1.2023 kostenpflichtig. Bislang konnten Kundinnen und Kunden die ausgehändigte kostenlose Girokarte neben der Debitkarte im Alltag einsetzen.
Zustimmung für neue Preise erforderlich
„Uns war angesichts der jetzigen Änderungen besonders wichtig, dass unser Kernprodukt DKB-Girokonto + Visa Debitkarte als Einzel- bzw. Gemeinschaftskonto größtenteils kostenlos bleibt. Kund*innen zahlen zukünftig nur für Zusatzleistungen, die sie individuell wünschen. Damit halten wir für die Mehrheit unserer über 5,2 Millionen Kund*innen das Versprechen eines Girokontos ohne Kontoführungsgebühren inkl. kostenfreier Visa Debitkarte ein“, erklärt Maren Heiß, Bereichsleiterin Privatkunden der DKB.
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) ist eine aktive Zustimmung aller Kundinnen und Kunden zu den aktuellen Preisen und Bedingungen erforderlich. Kundinnen und Kunden können laut DKB „die benötigte Zustimmung nach Anmeldung im Banking, in der Banking-App oder im Internet-Banking unter dkb.de, erteilen.“
„Bei fehlender Zustimmung behält sich die DKB das Recht vor, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen“, erklärt die DKB-Bank in ihrer Mitteilung. (aze)
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