Falsche Vorwürfe

Der Fall Arne Schönbohm

„Es braucht 20 Jahre, um sich einen guten Ruf zu erarbeiten, und fünf Minuten, ihn zu zerstören.“ Dieses Sprichwort beschreibt den Fall Arne Schönbohm treffend. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fordert vor dem Verwaltungsgericht Köln 5.000 Euro Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland – unter anderem wegen Mobbings durch das Bundesinnenministerium.

Falsche Spionagevorwürfe und persönliche Konsequenzen

2022 sorgte die ZDF-Satiresendung von Jan Böhmermann für Aufsehen, als sie suggerierte, Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdiensten. Obwohl die Vorwürfe größtenteils falsch waren, untersagte Innenministerin Nancy Faeser ihm die Dienstgeschäfte, wohl ohne die Vorwürfe ausreichend zu prüfen. Die Konsequenzen für Schönbohm waren schwerwiegend: „Auch im höchsten persönlichen Umfeld gab es erheblichen Druck, auch auf die Kinder, die teilweise gemobbt worden sind“, schildert er.

Symbolische Klage: 5.000 Euro für Gerechtigkeit

Nach seiner Versetzung zur Bundesakademie für öffentliche Verwaltung klagte Schönbohm vor dem Landgericht München gegen das ZDF – mit Erfolg: Vier von fünf Behauptungen wurden als falsch eingestuft. Nun ging es vor dem Verwaltungsgericht Köln um Schadenersatz gegen die Bundesrepublik. Seine Anwältin Katja Henckel betonte: „Die 5.000 Euro sind eher ein symbolischer Wert – Schmerzensgeld und Rechtsanwaltskosten.“

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Verwaltungsgericht Köln lehnt Klage ab

Trotz seiner Bemühungen scheitert Arne Schönbohm vor Gericht. Das Verwaltungsgericht sieht keine ausreichende Grundlage für die Forderung nach Schadenersatz. „Man reicht eine Klage ein, um Klarheit zu bekommen, und diese Klarheit haben wir jetzt“, kommentiert Schönbohm das Urteil. Eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums blieb aus.