Darunter sind auch echte Klassiker!„Das Leben des Brian“ oder „Heidi“: Diese Filme sind an Karfreitag verboten!

Am stillen Feiertag Karfreitag gilt neben dem Tanzverbot auch ein Filmverbot. Mehr als 700 Produktionen dürfen nicht öffentlich gezeigt werden. Neben Horror- und Erotikstreifen finden sich auch kuriose Titel wie „Mary Poppins“ oder „Heidi“ auf der Liste.
Für Christen herrscht Tanzverbot
Traditionell herrscht an Karfreitag in Deutschland Tanzverbot. Der Tag der Kreuzigung von Jesus Christus ist ein sogenannter „stiller Feiertag“. Und an denen sind eben nicht nur öffentliche Partys und Konzerte untersagt, sondern generell alle Veranstaltungen, die "nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen". Was viele nicht wissen: Auf dem Index stehen auch bestimmte Filme.
Über 700 Filme sind verboten
Verantwortlich dafür ist eine Verordnung aus dem Jahr 1952: Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) hat eine Liste mit über 700 Filmen zusammengestellt, die „dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“ und somit nicht gezeigt werden dürfen.
Das klingt zwar zunächst viel, doch bei näherer Betrachtung wird schnell klar: Die meisten der Filme auf der roten Liste sind alt. Und auch die Vorstellung davon, was an Feiertagen erlaubt ist oder nicht, hat sich in den letzten 60 Jahren sehr gewandelt.
So wurden seit 2016 nur zehn Filme als nicht feiertagsfrei bewertet. Zum Vergleich: 1980 wurden immerhin noch 91 Filme in den Giftschrank der FSK gepackt. Im Jahr 2019 wurde nur die deutsche Tragikomödie “Lauf Baby“ in die Liste aufgenommen, 2018 traf es lediglich den Horrorfilm „The Strangers: Opfernacht“.
„Das Leben des Brian“ an Karfreitag?
Ein Film, dessen Ausstrahlungsverbot in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen sorgte, ist die Religions-Satire „Das Leben des Brian“. Obwohl der Film mittlerweile Kultstatus genießt, ist er bei Christen nach wie vor umstritten.
Zwar wird der Film vermutlich offiziell noch lange auf der Liste verbleiben. Dennoch wurde in der Vergangenheit Vorstößen wie der der Initiative „Religionsfrei im Revier“ in Bochum oder einem Eilantrag eines Betreibers in Stuttgart statt gegeben, den umstrittenen Film dennoch zu zeigen. Zumindest dann, wenn Türen und Fenster geschlossen bleiben.
Sieben Filme, die ebenfalls nicht gezeigt werden dürfen
Auch diese Klassiker dürfen an Karfreitag nicht ausgestrahlt werden:
„Ghostbusters“
„The Rocky Horror Picture Show“
Louis de Funès-Spielfilmreihe
„Heidi in den Bergen“
„Mary Poppins“
„Die Brüder Löwenherz“
„Lammbock“
Sind die Filmverbote noch zeitgemäß?
Der Grund für das Ausstrahlungsverbot ist manchmal nur, dass die Verleihfirmen vergessen haben, den Film auf seine Feiertagstauglichkeit prüfen zu lassen. Und eine Nachprüfung kostet Geld und lohnt sich deshalb häufig nicht. Ob und wieweit die Regelung in der heutigen Zeit noch sinnvoll ist, stellt selbst die FSK in Frage.
So heißt es auf ihrer Online-Seite: „Sicherlich diskussionswürdig ist, inwieweit diese Regelung insgesamt noch als zeitgemäß empfunden wird. Hier wären ein gesellschaftlicher Diskurs und der Gesetzgeber gefragt.“