Paket weg, Brief verschollen - und jetzt?Das können Sie bei Ärger mit der Post tun

Ein verschwundenes Einschreiben, ein beschädigtes Paket oder einfach Briefe, die tagelang unterwegs sind: Viele kennen die Probleme mit der Post, wissen aber nicht, wie sie sich wehren können. Die Stiftung Warentest erklärt, was Sie im Streitfall unternehmen können.

Was Sie bei Problemen mit der Post unternehmen können

ARCHIV - Briefe werden in Köln in einen Briefkasten geworfen (Archivfoto vom 19.03.2007). Die Deutsche Post hält an der Briefzustellung als wesentlichem Konzerngeschäftsfeld fest. Spekulationen, sie könnte sich nur noch auf das weltweite Logistikgeschäft konzentrieren und sogar eine Abtrennung oder einen Verkauf des angestammten und renditestarken Briefgeschäfts anvisieren, wischte Post-Vorstandvorsitzende Appel jetzt vom Tisch. Er erklärte die «klassischen Postdienstleistungen» wie Brief- und Paketbeförderung in Deutschland für «unverzichtbar» für den Konzern. Foto: Oliver Berg dpa/lnw +++(c) dpa - Bildfunk+++
Was viele nicht wissen: Gewöhnliche Briefe sind nicht versichert.

Grundsätzlich gilt: Normale Postsendungen sind nicht versichert, sondern nur solche, bei denen der Kunde für Zusatzleistungen bezahlt. Es gibt keine Lieferfrist, und bei gewöhnlichen Briefen lässt sich auch nicht nachverfolgen, wohin sie verschwunden sind. Man kann sich in Streitfällen aber an die Bundesnetzagentur wenden, die Verbraucher bei Problemen mit Postanbietern unterstützt. Über 6.000 schriftliche Beschwerden sind dort 2017 eingegangen, mehr als 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

  • Verschicken Sie wichtige Inhalte per Einschreiben oder Wertpaket. Wählen Sie "Einschreiben eigenhändig: So gehen Sie sicher, dass der Empfänger die Sendung erhält. Machen Sie ein Foto vom Inhalt.

  • Geht ein Einschreiben verloren, stellen Sie einen Nachforschungsantrag.

  • Bei Reklamationen wenden Sie sich an die Hotline des jeweiligen Postdienstleisters (Deutsche Post AG: 0228 / 4 33 31 12, wochentags 8 bis 18 Uhr).

  • Melden Sie der Bundesnetzagentur, wenn Sie mit Postdienstleistungen unzufrieden sind.

  • In schweren Streitfällen hilft die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur (E-Mail schlichtungsstelle-post@bnetza.de). Allerdings sind Postdienstleister nicht verpflichtet, an einer Schlichtung teilzunehmen.

Übrigens: Wenn Sie tagelang keine Post bekommen oder Ihre Briefe zum Empfänger ungewöhnlich lange brauchen, haben Sie wenig Chancen. Denn: Der Absender geht einen Vertrag mit dem Postdienstleister ein, der Empfänger jedoch nicht. Treffen wichtige Dokumente zu spät beim Empfänger ein, müssen Sie nachweisen, dass zum Beispiel ein Postkasten unregelmäßig geleert wird.