Corona, Online-Glücksspiel, Plastikverbot & Co.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Juli

Änderungen im Juli 2021
Corona, Online-Glücksspiel, Plastikverbot & Co.: All das ändert sich im Juli 2021.
RTL

Im Juli beginnen nicht nur in den meisten Bundesländern die Sommerferien, es ist auch sonst eine Menge los: Die meisten Corona-Reisewarnungen enden, die Homeoffice-Pflicht ebenso. Eine Menge Einwegplastik ist in Zukunft verboten, das Online-Glücksspiel dafür in ganz Deutschland erlaubt. Welche wichtigen Änderungen im neuen Monat sonst noch anstehen, zeigt unser Überblick.

Corona-Risikogebiete: Die meisten fallen weg

Am 1. Juli endet nach mehr als einem Jahr die coronabedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die meisten Länder. Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage wird bei Reisen in EU-Länder, Schengen-assoziierte Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowie Drittstaaten dann nur noch „zu besonderer Vorsicht“ geraten.

Eine Reisewarnung gilt dann nur noch für Gebiete, die als Hochinzidenzgebiet (7-Tages-Inzidenz über 200) oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind, wie aktuell etwa Großbritannien und Brasilien.

Digitaler Corona-Impfnachweis

Symbolbild CovPass-App Digitaler Impfnachweis Symbolfoto der CovPass-App des neuen europaweiten Digitalen Impfnachweis der sowohl ueber das Handy per App, als auch in ausgedruckter Form mitgefuehrt werden kann. Die Verifizierung erfolgt ueber den peronalisierten QR Code. Der Impfpass soll europaweit als offiziellen Impfnachweis Gueltigkeit haben Deutschland *** Iconic CovPass App Digital Vaccination Certificate Iconic CovPass App of the new Europe-wide Digital Vaccination Certificate which can be carried on the mobile phone via App as well as in printed form Verification is done via the personalized QR Code The vaccination certificate shall be valid throughout Europe as official vaccination certificate Germany
Die "Covpass"-App soll die Kontrolle von Impfnachweisen in der EU vereinfachen.
www.imago-images.de, imago images/Political-Moments, via www.imago-images.de

Bisher stellen bereits 18 EU-Staaten den digitalen Impfpass über die App „CovPass“ aus, ab dem 1. Juli wird er dann EU-weit eingeführt. Er soll den Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 erleichtern und somit das Reisen innerhalb von Europa, aber auch den Zutritt zu Veranstaltungen vereinfachen. Auch negative Testergebnisse können gespeichert werden und sollen per QR-Code einfach zu kontrollieren sein. Ob sie den Nachweis bereits nach der ersten Dosis oder erst nach der meist benötigten Zweitimpfung akzeptieren, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst.

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Bundesnotbremse läuft aus

Die einheitliche Notbremse, die seit dem 23. April bundeslandübergreifend ab einer Inzidenz von 100 gilt, tritt am 30. Juni außer Kraft. Die darin verankerten Maßnahmen bezüglich Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur- und Freizeitangeboten sowie Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten somit ab Juli nicht mehr auf Bundesebene. Für weitere Regeln sind dann wieder die jeweiligen Landesregierungen verantwortlich.

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Homeoffice-Pflicht endet

ARCHIV - 15.03.2020, Berlin: ILLUSTRATION - Ein Frau arbeitet in Homeoffice. Die Corona-Zeit hat gezeigt, wie viele Jobs sich auch von zu Hause aus erledigen lassen. Die FDP will die Arbeitnehmer im Homeoffice jetzt steuerlich besser stellen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Arbeitgeber müssen ab Juli 2021 nicht mehr verpflichtend Homeoffice anbieten.
jka kde sab jol, dpa, Jens Kalaene

Mit der Bundesnotbremse läuft am 30. Juni auch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese nun bis einschließlich 10. September 2021 verlängert, allerdings mit Lockerungen.

Die Pflicht für Arbeitgeber, dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist, entfällt. Unternehmen müssen außerdem zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind.

Arbeitgeber sind aber weiterhin angehalten, „die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“. Zudem müssen weiterhin betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings.

Verbot von Einwegplastik

ARCHIV - 23.11.2018, Mecklenburg-Vorpommern, Stralsund: ILLUSTRATION - Einwegbesteck aus Kunststoff ist auf einem Weihnachtsmarkt zu sehen. Plastikgeschirr wird Anfang Juli verboten, doch auch Alternativen wie Bambusgabeln oder Schüsseln aus Pressfasern sind nach einer Untersuchung von Verbraucherschützern teils problematisch. (zu dpa «Verbraucherverband: Alternative zu Plastikbesteck teils problematisch») Foto: Stefan Sauer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Aus diesem Material besteht To-go-Besteck bald nicht mehr.
sts lof vco, dpa, Stefan Sauer

Um die Umwelt effektiver vor der immer größeren Verschmutzung zu schützen, tritt am 3. Juli EU-weit das Verbot vieler Einwegplastik-Artikel in Kraft. Trinkhalme, Besteck, Geschirr, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Ballonhalter aus Plastik dürfen dann nicht mehr produziert werden, ebenso wie To-go-Essensverpackungen und -becher aus Styropor.

Auch Wegwerfteller, -becher und -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen werden verboten. Das Gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder damit überzogen ist. Bereits vorhandene Artikel dürfen aber noch verwendet werden.

Plastik-Einwegprodukte, die nicht verboten sind, müssen ab dem 3. Juli mit einem speziellen Kennzeichen versehen werden. Den Anfang machen nach Angaben des Umweltministeriums Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern aus Kunststoff und Einweggetränkebecher.

Online-Glücksspiel in ganz Deutschland legal

23.06.2021, Bremen: ILLUSTRATION - Auf einem Smartphone wird ein Online-Spiel gespielt. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag der am 1. Juli in Kraft tritt, werden bisher verbotene virtuelle Automatenspiele im Internet sowie Online-Casinos mit Poker oder Roulette erlaubt. Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bei Online-Glücksspielen hatte Schleswig-Holstein bisher eine Sonderrolle.
ssd, dpa, Sina Schuldt

Am 1. Juli 2021 tritt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. Damit werden in ganz Deutschland Online-Casinos legal - verbunden mit einer zentralen Spieler-Sperrdatei sowie einer zentralen Aufsichtsbehörde. Bisher war Online-Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein zugelassen.

Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander abweichender Regeln der Länder verhindern und ein bundeseinheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. So ist künftig beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So soll sich verhindern lassen, dass Minderjährige daran teilnehmen. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1.000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Auf die Einsätze bei Internet-Glücksspielen in Online-Casinos wird künftig analog zu Renn- und Sportwetten ein Steuersatz von 5,3 Prozent erhoben.

Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, so die Berliner Senatskanzlei. Dabei sei das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen. Aus dem gleichen Grund wird das Sportwettenprogramm erweitert. Zugelassen werden Live-Wetten auf Sportereignisse wie das nächste Tor beim Fußball oder den nächsten Satzgewinn beim Tennis.

Auch bei der Werbung für Sportwetten gibt es Neuerungen: So dürfen aktive Fußballer beziehungsweise Funktionäre nicht mehr Wettanbieter anpreisen - Stars ohne aktuelles Amt wie zum Beispiel Lothar Matthäus hingegen schon.

3G-Netz wird abgeschaltet

Die Mobilfunknetzbetreiber schalten ihre 3G-Netze (UMTS) ab. Die Telekom und Vodafone nehmen ihre Anlagen ab dem 30. Juni außer Betrieb, O2 bzw. Telefonica schaltet den Mobilfunkstandard ab dem 1. Juli ab. Die frei werdenden Frequenzen wollen die Netzbetreiber künftig für ihre 4G- (LTE) und 5G-Netze nutzen.

„Bestehende 3G-Tarife wurden von den Anbietern in der Regel bereits automatisch auf 4G umgestellt", erklärt Markus Gößler, Geschäftsführer Mobilfunk bei CHECK24. „Trotzdem sollten Verbraucher*innen darauf achten, dass sowohl die SIM-Karte als auch das Handy den LTE-Standard unterstützen. Das ist gerade bei älteren Geräten nicht immer der Fall."

Weitere Infos über die 3G-Abschaltung finden Sie hier.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn, der seit 2015 gilt, wird alle zwei Jahre angepasst. In diesem Jahr erfolgt die Erhöhung in zwei Stufen: Zum Januar 2021 wurde er bereits auf 9,50 Euro pro Zeitstunde erhöht, ab 1. Juli beträgt er 9,60 Euro. Insgesamt soll er bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Zeitstunde angehoben werden.

Ab dem 1. Juli gibt es außerdem erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte in Höhe von 15 Euro, der zum 1. April 2022 nochmals auf 15,40 Euro steigt. Vom neuen Pflegemindestlohn profitieren laut Bundesregierung viele Pflegekräfte, insbesondere auch in Ostdeutschland und in ländlichen Gebieten.

Noch mehr Real-Märkte verschwinden

Nachdem der russische Investor SCP im Juni 2020 die Supermarktkette Real aufgekauft hatte, mussten bereits einige Standorte schließen oder wechselten den Besitzer: Edeka, Kaufland sowie Globus übernehmen insgesamt 51 Filialen. Jetzt stehen weitere Übernahmetermine fest, viele davon im Juli. Welche Real-Märkte wo und wann betroffen sind, sehen Sie in dieser Tabelle. (rka/dpa)