Rekord-Temperaturen erschweren das WohnenDarf ich meine Miete wegen der Hitze mindern?

In vielen Wohnungen ist es unerträglich heiß.
Bei den Rekord-Temperaturen ist es in vielen Wohnungen unerträglich heiß.
tommaso79, istock/tommaso79

Konkrete Richtwerte, wie heiß eine Wohnung im Sommer werden darf, gibt es nicht. Doch Gerichte entscheiden immer wieder für Mieter, wenn sie sich über die unzumutbaren Zustände in ihrer Wohnung beschweren.

Gerichte entscheiden im Einzelfall für Mieter

Sommerliche Temperaturen in der Wohnung sind grundsätzlich kein Mietmangel, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das gilt auch für Dachgeschosswohnungen, obwohl es gerade in diesen Wohnungen fast unerträglich heiß werden kann. Im Einzelfall haben Gerichte jedoch entschieden, dass die Bewohner die Miete anteilig für besonders heiße Tage mindern dürfen.

Eine gesetzliche Regelung, wie hoch das Thermometer in einer Mietwohnung klettern darf, gibt es nicht. Wer wegen Hitze in der Wohnung seine Miete mindern möchte, muss dafür einen guten Grund vortragen.

Manche Klagen haben Erfolg

Das Amtsgericht Hamburg etwa hielt bei einer Obergeschosswohnung, in der die Temperatur tagsüber 30 und nachts mehr als 25 Grad betrug, eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen (Az.: 46 C 108/04). Im konkreten Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Errichtung der Wohnung vorgeschrieben war.

Das Gericht bewertete dies als einen Sachmangel. Betroffene Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dieser kann prüfen, ob sich der Wärmeschutz verbessern lässt. Einen Anspruch auf eine spezifische Maßnahme wie den Einbau einer Klimaanlage habe der Mieter aber nicht, erklärt Haus & Grund. Wichtig ist aber, dass die Temperaturen deutlich über 26 Grad Celsius liegen.

Bei Ihnen ist es auch sehr heiß in der Wohnung? Diese 5 Tipps bringen Sie durch den Tag!