Wahlmythen: Das ist in der Kabine erlaubt
Darf ich mein Kreuz mit dem Lippenstift setzen?

Am 9. Oktober ist es so weit, die Landtagswahl in Niedersachsen steht an. Millionen Wählerinnen und Wähler strömen in die Wahllokale und platzieren ihre Kreuze auf dem Stimmzettel. Klingt einfach, doch auch der Gang in die Wahlkabine birgt so einige Tücken. Wir haben nachgefragt: Was ist in der Wahlkabine erlaubt und was ein absolutes No-Go?
Die Wahl des Stiftes ist entscheidend
Die Tücken beginnen bereits bei der Wahl des passenden Schreibwerkzeugs: Was ist, wenn der klassische blaue oder schwarze Kugelschreiber gerade mal nicht zur Hand ist? „Wenn der Wählerwille eindeutig hervorgeht, reicht auch die Markierung mit einem Lippenstift“, erklärt Schleswig-Holsteins Landeswahlmeister Tilo von Riegen im RTL Nord-Interview. Ein einfacher Bleistift ist hingegen nicht geeignet, denn der könnte im Nachhinein ausradiert werden.
Kreuz, Smiley oder vielleicht doch ausschraffiert?

Aber muss es denn unbedingt ein Kreuz sein? Auch darauf hat der Landeswahlleiter eine Antwort: „Ich rate dazu, kein Risiko einzugehen und beim schlichten Kreuz zu bleiben, weil weitere Zeichen könnten umgedeutet werden“. Also, lieber Finger weg von Smileys, Fragezeichen oder sonstigen künstlerischen Botschaften. Denn nur so ist wirklich sichergestellt, dass Ihre Stimme am Ende auch gezählt wird.
Die Wahlkabine ist handyfreie Zone

Ein absolutes No-Go in der Wahlkabine: Das Handy. Klar, in der Hosentasche ist der treue Begleiter kein Problem. Knifflig wird es aber, wenn das Smartphone in der Kabine gezückt wird. Unsere Reporterin Nele Köhler wagt bei der Probe-Wahl den Versuch und schießt ein Selfie. Das ist laut Bundeswahlordnung aber streng verboten. „Wenn Sie fotografieren, was Sie gewählt haben, wäre das ein Verstoß und Sie müssten nochmal wählen“, erklärt Tilo von Riegen. Und auch aufs Telefonieren sollte man verzichten. Genauso verboten ist übrigens politische Werbung in der Wahlkabine.