Landtagswahl
Bei einer Landtagswahl werden die Parlamente der Bundesländer gewählt. Eine Landtagswahl findet je nach Bundesland alle vier bis fünf Jahre statt.

Der Begriff Landtagswahl bezeichnet die alle vier oder fünf Jahre stattfindenden Wahlen zur Zusammensetzung der deutschen Landesparlamente. Neben den 13 deutschen Flächenländern haben auch die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg ihre Landesparlamente, deren Abgeordnete alle fünf Jahre (beziehungsweise alle vier Jahre in Bremen) von den Bürgern gewählt werden. Neben der Zusammensetzung der Landesparlamente ist die Landtagswahl auch für die Zusammensetzung des Bundesrats von Bedeutung.
Im Gegensatz zur einheitlichen Bundestagswahl ist der Wahlmodus bei der Landtagswahl von Land zu Land verschieden. So wurde in Bremen, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein das Wahlrecht schon ab 16 Jahren eingeführt, während in den anderen Bundesländern die Wahlberechtigten 18 Jahre alt sein müssen. Innerhalb der Bundesländer wird bei der Landtagswahl die Zahl der Wahlberechtigten in etwa gleich große Wahlkreise eingeteilt. Neben der Zweitstimme, mit der die bevorzugte Partei gewählt werden kann, gibt es noch die Erststimme, welche eine Direktwahl der Landtagsabgeordneten ermöglicht.
In Deutschland existiert neben dem Bundestag noch eine zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat. In diesem sind proportional zum Wahlergebnis bei den Landtagswahlen Abgesandte aus den Ländern vertreten. Da die Sitzverteilung in den Landtagen zum Teil erheblich von der im Bundestag abweicht, kann es selbst für eine Partei mit Bundestagsmehrheit nötig sein, mit den anderen Parteien Kompromisse zu schließen, wenn sie keine Mehrheit im Bundesrat hat.
Der jeweilige Landtag hat seinen Sitz in den Hauptstädten der Bundesländer. Er hat in Deutschland verglichen zu vielen anderen Ländern eine deutlich größere Kompetenz, was die Gesetzgebung betrifft.
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