Behörden in Schleswig-Holstein suchen Rückkehrer jetzt auch zu Hause aufVerschärfte Suche nach Reiserückkehrern: Hunderte Urlauber aus Risiko-Gebieten melden sich nicht beim Gesundheitsamt

In den Landkreisen in Schleswig-Holstein suchen die Behördenmitarbeiter nach Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Sie sind laut Landesverordnung verpflichtet, sich bei den Gesundheitsämtern zu melden. Doch rund 200 Menschen haben das allein im Kreis Lauenburg nicht getan. Die Urlauber hatten die Aussteigekarten am Flughafen, im Bahnhof oder am ZOB ausgefüllt, waren aber anschließend einfach nach Hause gefahren. Die Meldepflicht bei den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes vergaßen sie dabei. Nun soll geklärt werden, ob die Urlauber bereits getestet wurden oder nicht.
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Hausbesuche vom Gesundheitsamt
Nachdem die Suche nach den rund 200 Urlaubern angekündigt wurde, hatten sich bereits knapp 40 Menschen telefonisch oder per E-Mail bei den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes in Ratzeburg gemeldet. Doch bei etwa 160 Reiserückkehrern steht noch nicht fest, ob sie sich nach der Einreise richtig verhalten haben. Deswegen sollen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nun bei den nicht gemeldeten Rückkehrern vorbeifahren und prüfen, ob sie sich an die Quarantäne halten. Denn wer ohne Test aus einem Risikogebiet einreist, muss sich zwei Wochen zu Hause isolieren, wenn er oder sie keinen negativen Test vorweisen kann. Erst nach zwei negativen Corona-Tests kann diese Quarantänezeit verkürzt werden.
Bis zu 10.000 Euro Strafe
Für eventuelle Corona-Sünder drohen hohe Strafen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes halten sich bei den Kontrollen an zwei mögliche Varianten:
Wenn der Rückkehrer zu Hause angetroffen wird, wird zuerst besprochen, warum er oder sie sich nicht gemeldet hat. Je nachdem, welche Umstände genannt werden, kommt es dann zu einer Verwarnung oder einem Bußgeld. Das liegt dann zwischen 150,- und 2000,- Euro, sofern sich der Ex-Urlauber tatsächlich zu Hause in Quarantäne befindet.
Wenn de Mitarbeiter vom Amt die Reiserückkehrer nicht zu Hause antreffen, kann es richtig teuer werden. Auch dann gibt es ein Gespräch oder sogar eine Anhörung. Kommt dabei heraus, dass sich die Person nicht an die Quarantäneregeln gehalten hat, gibt es ein Bußgeld von 500,- bis 10.000,- Euro.
Neue Regelungen sind im Gespräch
Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) will einführen, dass ein Corona-Test für Rückkehrer erst nach fünf Tagen möglich ist. Vorher sollen die Betroffenen in Quarantäne gehen. Denn der erste Test sei meistens nicht aussagekräftig genug. Außerdem plädiert er dafür, dass die Urlauber den Test selbst zahlen müssen. Doch in dieser Frage sind sich die Gesundheitsminister der Länder noch nicht einig.
Eine neue Regelung zu den Reiserückkehrern könnte ab dem 15. September gelten. Diese sieht beispielsweise vor, dass die Pflicht der Tests aufgehoben wird. Dann hätten Rückkehrer die Wahl zwischen einer Quarantäne oder einem Test.
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