Diese Corona-Regeln gelten

Weihnachtsbesuch aus dem Ausland: Was geht und was nicht?

Familienbesuch an Weihnachten
Wenn die Familie zu Corona-Zeiten aus dem Ausland zu Besuch kommt, gelten besondere Regeln.
fotostorm, iStockphoto

Erlaubt oder nicht? Und was muss man beachten?

Im Teil-Lockdown sind die Bürger angehalten, auf private Reisen oder Besuche bei Verwandten zu verzichten. Trotzdem werden viele Menschen über Weihnachten Besuch erwarten, meist aus dem Inland, einige wohl aber auch aus dem Ausland. Nur: Was gilt eigentlich für den Partner, Freunde oder Verwandte, wenn sie aus dem Ausland zu Besuch kommen? Hier erfahren Sie, aus welchen Ländern die Einreise nach Deutschland gestattet ist, wo der Auslandsbesuch übernachten darf und welche Regeln für gemeinsame Treffen gelten.

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Aus welchen Ländern darf mein Besuch nach Deutschland einreisen?

Grundsätzlich ist die Einreise aus folgenden Staaten möglich:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
  • dem Vereinigten Königreich

Einreise aus weiteren Ländern

Seit dem 27. Oktober 2020 sind unbeschränkte Einreisen nach Deutschland für die Ansässigen dieser Ländern möglich:

  • Australien
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Thailand
  • Uruguay

Darüber hinaus soll diese Liste um folgende Länder ergänzt werden, "sobald die gegenseitige Einreisemöglichkeit festgestellt wird", heißt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

  • Japan
  • Südkorea
  • China
  • SVZ der Volksrepublik China, Hong Kong und Macau

Menschen, die in anderen als den genannten Drittstaaten leben, dürfen nur nach Deutschland einreisen, wenn sie eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist.

Für deutsche Staatsangehörige gelten diese Einschränkungen nicht.

Diese Regeln gelten bei Einreise aus Risikogebieten

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer nach Deutschland einreist und sich innerhalb von 10 Tage zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss besondere Vorschriften beachten.

  • Einreisende müssen sich vor der Einreise über www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über diese Anmeldung mit sich führen.
  • Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich Einreisende sofort an ihren Zielort begeben und sich dort für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
  • Diese 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test beendet werden.

Die Regelungen der Bundesländer können von den oben genannten Vorschriften abweichen. In Nordrhein-Westfalen etwa hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Einreise-Quarantäne-Verordnung aufgehoben. Dort müssen sich Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten derzeit nicht in Quarantäne begeben. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts finden Sie eine Liste mit Links, die Ihnen Informationen zu den jeweiligen Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer bieten.

LESE-TIPP: Risikogebiete und Reisewarnungen: Vor diesen Urlaubszielen warnt das Auswärtige Amt!

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Darf mein Auslandsbesuch bei mir übernachten?

Falls sich gleich mehrere Menschen bei Ihnen angekündigt haben, gilt zu beachten: Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar gilt eine erweiterte Kontaktbeschränkung. Es dürfen sich dann bis zu zehn Personen aus mehreren Hausständen versammeln. Einige Bundesländer weichen jedoch von dieser Regelung ab. Nach dem 1. Januar gilt wieder die strengere Kontaktbeschränkung: Dann sind nur noch fünf Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten erlaubt.

Doch darf ich Besuch aus dem Ausland überhaupt bei mir zu Hause beherbergen? Und falls mein Auslandsbesuch aus einem Risikogebiet kommt und sich bei mir in häusliche Quarantäne begeben muss: Muss ich dann ebenfalls in Quarantäne? Wir haben beim Bundesinnenministerium nachgefragt. Dort sagt man uns: "Beide Entscheidungen sind von der örtlichen Gesundheitsbehörde zu treffen. Beide Fragen dürften allerdings zu bejahen sein." Fragen Sie also im Zweifel bei Ihrem lokalen Gesundheitsamt nach, ob der Auslandsbesuch bei Ihnen übernachten darf und was die örtlichen Quarantäne-Bestimmungen sind.

Darf der Besuch im Hotel übernachten?

Die Frage, ob Hotels über die Feiertage öffnen dürfen, wird zurzeit noch diskutiert – auch hier erweist sich Deutschland wieder als Flickenteppich in puncto Corona-Regeln. Im Großteil der Bundsländer sind touristische Übernachtungen aktuell nicht erlaubt – voraussichtlich auch nicht über Weihnachten. Nur Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen bei Verwandtenbesuchen zu Weihnachten erlauben, das auch im Hotel übernachtet werden darf. In Schleswig-Holstein sollen vom 23.-27. Dezember nur maximal zwei Übernachtungen erlaubt sein. In Bayern ist noch keine Entscheidung für oder gegen die Hotelöffnung über Weihnachten gefallen gefallen.

Für Weihnachtsbesuch aus einem ausländischen Risikogebiet sei auch hier wieder auf die zehntägige häusliche Quarantäne-Regelung hingewiesen.

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