Maske, Registrierung, Reservierung: Die Corona-Regelungen nach Bundesländern
Das gilt jetzt für Besucher von Gaststätten und Restaurants

In allen Bundesländern haben in der Corona-Krise die allermeisten Gaststätten mit Speiseangeboten wieder eröffnet. Reine Schankwirtschaften, also Kneipen und Bars, müssen größtenteils noch geschlossen bleiben. Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter erfolgreich zu bekämpfen, müssen sich die Restaurantbereiber und Gastwirte aber an strikte Auflagen halten. Und die betreffen natürlich auch die Gäste: Muss ich eine Maske dabei haben? Sollte oder muss ich sogar vorher reservieren? Und wie lange kann ich mich mit Freunden oder Familie im Restaurant aufhalten? Hier verraten wir, wie es sich in Ihrem Bundesland verhält!
Fast überall Registrierungspflicht
In den meisten Bundesländern müssen sich die Gäste darauf einstellen, ihre Kontaktdaten beim Besuch einer Gaststätte hinterlassen zu müssen - damit Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Verweigert ein Gast diese Auskunft, darf er in der Regel nicht bedient werden. Die Gaststätten oder Restaurants müssen diese Daten dann drei bis sechs Wochen aufbewahren und nach spätestens einem Monat wieder vernichten. Auch Reservierungen sind in den meisten Bundesländern Pflicht - damit sich keine Schlangen an den Eingängen bilden. Dafür müssen Sie im Restaurant in den meisten Fällen keine Maske tragen - es sei denn, sie bewegen sich außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes.
Baden-Württemberg
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja
Reservierungspflicht: Ja
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: erlaubt
Reine Schankwirtschaft: Öffnung gilt nur für Speisewirtschaften
Veranstaltungen: Außerhalb des öffentlichen Raumes gilt maximal 5 Personen. Ausgenommen sind Veranstaltungen und Ansammlungen, wenn die Personen in gerader Linie verwandt sind/Geschwister und deren Nachkommen oder dem eignen Haushalt angehören.
Sonstiges: Kontaktloses Zahlen erwünscht, maximal zwei Haushalte an einem Tisch.
Bayern
Maskenpflicht für Gäste: Ja - die Gäste haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Tisch darf sie abgenommen werden.
Registrierungspflicht: Keine Pflicht, lediglich eine Empfehlung
Reservierungspflicht: Tische im Innenbereich sind vorab zu reservieren. Gruppenreservierung für mehrere Tische ist unzulässig. Bei Spontanbesuchen werden Kontaktdaten einer Hauptperson (Namen, Personenzahl, Uhrzeit) aufgenommen.
Öffnungszeiten: Außengastro: 6 – 20 Uhr. Innengastro: 6 – 22 Uhr
Buffet: Selbstbedienung erfolgt nur mit verpackten Produkten.
Reine Schankwirtschaft: In Biergärten und auf Freischankflächen explizit erlaubt.
Veranstaltungen: verboten
Berlin
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: laut Verordnung "dringlich empfohlen"
Reservierungspflicht: laut Verordnung "empfohlen"
Öffnungszeiten: 6 – 22 Uhr
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: Erlaubt sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich von bis zu 20 Personen, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind - das gilt für Trauerfeiern, Taufen und Hochzeiten oder Ähnlichem.
Sonstiges: Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden.
Brandenburg
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Nein
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: 6 - 22 Uhr
Buffet: erlaubt
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: verboten
Sonstiges: Die Bezahlung soll möglichst kontaktlos erfolgen.
Bremen
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja, bei Bewirtung in geschlossenen Räumen. Bei Verweigerung seitens Gast keine Bewirtschaftung möglich.
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: Buffets, bei denen Waren von einer Bedienung ausgegeben werden oder abgepackte Einzelportionen entnommen werden können, sind erlaubt.
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen mehr als 200 Personen teilnehmen, sind mindestens bis zum 31. August 2020 verboten.
Sonstiges: Sitzplatzpflicht, Thekenverbot und Bedienpflicht. Der Bedienpflicht ist auch Genüge getan, wenn bei einer Essensausgabe der Gast seine Speisen und Getränke auf einem Tablett zusammengestellt bekommt und hiermit direkt seinen Sitzplatz aufsucht.
Hamburg
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: Keine explizite Regelung für Gastgewerbe. Grundsätzlich gilt, dass Großveranstaltungen (1000 oder mehr Personen) bis 31.08.2020 untersagt sind. Veranstaltungen von 50 oder mehr Personen sind bis 30.06.2020 untersagt.
Hessen
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja - Art. 13, 15, 18 und 20 der DSGVO zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden dabei keine Anwendung.
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: erlaubt
Reine Schankwirtschaft: Öffnungsvoraussetzungen gelten laut Dehoga für Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes - somit dürften auch reine Schankwirtschaften unter den Voraussetzungen öffnen.
Veranstaltungen: Nur in einem engen privaten Kreis sowie private Veranstaltungen unter detaillierten Voraussetzungen.
Mecklenburg-Vorpommern
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja, eine Person pro Gästegruppe muss erfasst werden
Reservierungspflicht: Grundsätzlich ja - Direktannahme von Gästen nicht zulässig, wenn es zur Schlangenbildung kommt
Öffnungszeiten: 6 - 21 Uhr
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: Zusammenkünfte aus familiären Anlässen können als geschlossene Gesellschaft ab dem 25. Mai 2020 mit bis zu 30 Personen in separaten Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Niedersachsen
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: Der Betrieb von Gaststätten in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt, ist verboten.
Veranstaltungen: Hochzeitsfeiern unter Einbindung des engsten Familien- und Freundeskreises sind nicht nur im Freien sondern auch in der Gastronomie mit maximal 20 Personen zulässig.
Nordrhein-Westfalen
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja, mittels einfacher auf dem Tisch ausliegender Listen.
Reservierungspflicht: empfohlen
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: Selbstbedienungsbuffets sind nur zulässig, wenn die Gäste sich vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern die Hände desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Reine Schankwirtschaft: Kneipen ausdrücklich von der Öffnung erfasst.
Veranstaltungen: In engen Ausnahmefällen und unter Vorkehrungen zur Hygiene sind Veranstaltungen und Versammlungen in gastronomischen Betrieben zulässig, das gilt zum Beispiel für politische Veranstaltungen.
Sonstiges: Gästen muss ein Platz zugewiesen werden, es gilt Sitzplatzpflicht.
Rheinland-Pfalz
Maskenpflicht für Gäste: Gäste haben Maske zu tragen. Dies ist nur unmittelbar am Platz entbehrlich.
Registrierungspflicht: Ja, sämtliche Gäste
Reservierungspflicht: Ja
Öffnungszeiten: 6 - 22 Uhr
Buffet: Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig
Außengastro: An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 alt Jahre sind.
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: verboten
Sonstiges: Ausschließlich Bedienservice am Tisch. Der Bar- und Thekenbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen. Eine freie Platzwahl ist nicht zulässig.
Saarland
Maskenpflicht für Gäste: Gäste haben Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen.
Registrierungspflicht: Ja
Reservierungspflicht: Ja. Alternativ ist eine Zuweisung von Tischen und Sitzplätzen erforderlich.
Öffnungszeiten: 6 - 22 Uhr
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: erlaubt
Veranstaltungen: verboten
Sonstiges: Es gilt Sitzplatzpflicht und Thekenverbot.
Sachsen
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Nein
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: erlaubt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen, keine Besteckkörbe, an denen sich Gäste selbst bedienen können, Ausgabe nur durch Personal
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: verboten
Sonstiges: Möglichst kontaktlos bezahlen
Sachsen-Anhalt
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: verboten
Veranstaltungen: Max. 5 Personen. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit in gerader Linie verwandten Personen. Eingeschränkt möglich: Hochzeiten und Trauerfeiern.
Sonstiges: Sämtliche Betriebe dürfen für den Publikumsverkehr nur an Tischen geöffnet werden.
Schleswig-Holstein
Maskenpflicht für Gäste: Nein
Registrierungspflicht: Ja
Reservierungspflicht: Grundsätzlich ja. Bei Spontanbesuchen ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend.
Öffnungszeiten: 5 - 22 Uhr
Buffet: verboten
Reine Schankwirtschaft: Sämtliche Gaststätten dürfen öffnen.
Veranstaltungen: Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt.
Sonstiges: Die Betreiber verabreichen keine alkoholischen Getränke an erkennbar betrunkene Personen. Gäste dürfen ausschließlich am Tisch bedient werden.
Thüringen
Maskenpflicht für Gäste: Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo andere Schutzvorschriften nicht möglich sind und die Abstandsregelung nicht sicher einzuhalten ist, oder auch andere technische Möglichkeiten zum Beispiel Schutzvisiere.
Registrierungspflicht: Nein
Reservierungspflicht: Nein
Öffnungszeiten: uneingeschränkt
Buffet: Keine Selbstbedienung oder Buffets, sofern die Hygienemaßnahmen nicht realisiert werden können, ansonsten zulässig.
Reine Schankwirtschaft: erlaubt
Veranstaltungen: Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes und des Artikels 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen in geschlossenen Räumen zulässig, sofern die Infektionsschutzregeln eingehalten werden.