Nach falschen Namensangaben in Corona-Listen

Dürfen Wirte meinen Ausweis verlangen? Anwältin erklärt Schlupfloch

30.09.2020, Nordrhein-Westfalen, Dortmund: Ein Zettel für die Kontaktdaten von Gästen liegt in einem Restaurant in Dortmund. Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Foto: Fabian Strauch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Gäste-Kontaktdaten
fst axs, dpa, Fabian Strauch

Wer im Restaurant essen gehen oder in einer Bar und im Café etwas trinken möchte, wird gebeten, den eigenen Namen und weitere Kontaktinformationen in eine Liste einzutragen. Das scheint vielen sauer aufzustoßen und sie geben falsche Namen an. Aber darf mich ein Wirt zwingen, meinen Ausweis vorzuzeigen?
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Erfundene Namen machen Virus-Nachverfolgung unmöglich

Für die Nachverfolgung von Infektionsketten ist es fatal, wenn Gäste einen falschen Namen in die ausliegenden Corona-Listen eintragen, wie der Corona-Ausbruch in der Hamburger Bar „Katze“ gezeigt hat. Micky Mouse, Lucky Luke und Co. waren natürlich nicht aufzuspüren und so kann die Ausbreitung des Virus nicht nachverfolgt werden.

In Deutschland gibt es allerdings keine Ausweispflicht, sodass ich als Gast nicht gezwungen werden kann, meinen Ausweis vorzuzeigen. „Es gibt keine Pflicht für mich als Gast, dass ich dem Restaurantbesitzer meinen Ausweis zeige“, erklärt die Anwältin Nicole Mutschke im Gespräch mit RTL. Sind Gäste also fein raus? Nein, so einfach ist es nicht.

Rechtliches Schlupfloch: Hausrecht

Die Anwältin erklärt allerdings, dass Wirte sich das Gastrecht zu Nutze machen können, um sich vor den Konsequenzen falscher Namensangaben zu schützen. „Der Restaurantbesitzer kann sich einen kleinen Trick einfallen lassen, wenn er das denn möchte“, erklärt Mutschke. „Er kann sagen: Ich habe im Restaurant das Hausrecht und du lieber Gast, wirst hier nur bewirtet, wenn du mir deinen Ausweis zeigst.“

Mit Ausnahme dieses rechtlichen Schlupflochs haben Restaurantbesitzer aber kein Recht, einen Ausweis zu verlangen. Wie Wirte reagieren, wenn Gäste einen offensichtlich falschen Namen angeben, haben wir getestet.

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Bußgeld für falsche Angaben

Wer absichtlich einen falschen Namen angibt und es Behörden damit im Ernstfall unmöglich macht, Infektionsketten nachzuverfolgen, dem droht jetzt ein empfindliches Bußgeld. Mindestens 50 Euro Strafe drohen, in einigen Bundesländern soll es deutlich mehr sein. Uneinigkeit herrscht noch bei der Frage, wer dieses Bußgeld entrichten muss. Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte zunächst die Wirte in die Verantwortung nehmen, doch dafür gab es viel Kritik und die Frage nach der Registrierungspflicht wurde laut. Die Strafe fällt also für den Gast selbst an, Wirte sollen allerdings kritisch nachfragen, wenn ihnen ein Name offensichtlich erfunden vorkomme.