Stichproben im Kreis Cloppenburg Teenies kaufen Alkohol - weil Kassierer sich beim Alter verrechnet!

Dieser Rechenfehler kann Folgen haben!
Wer zu jung ist oder keinen Altersnachweis an der Kasse vorlegen kann, bekommt in der Regel keinen Alkohol. Doch für zwei 16-jährige Testkäuferinnen war das anders. Bei einer Aktion des Kreisjugendamts Cloppenburg fragten Kassierer zwar nach dem Ausweis, verkauften aber dennoch den Alkohol – weil sie das Alter der Jugendlichen nicht richtig ausgerechnet haben.
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Kreisjugendpflegerin: Stress an der Kasse Grund für Unachtsamkeit
Zwei bis drei Mal pro Jahr sind in dem niedersächsischen Landkreis Testkäufer des Jugendamts unterwegs. Geprüft wird jedes Mal nach dem gleichen Prinzip: „Wir nehmen eine 16- und 17-jährige Testperson mit, die wir dann in die Einrichtung in die Verkaufsstelle schicken.“
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Ob Tankstelle, Bäckerei oder Supermarkt, die Testpersonen sollen eine Flasche oder ein Paket hochprozentigen Alkohols kaufen. Nicht immer fällt das Fazit der Tests schlecht aus.
Häufig werde nach dem Alter gefragt, häufig auch nach dem Ausweis, meint Pille. „Es ist von Vorteil, dass man das schon mal macht.“ Schlecht sei dagegen, wenn trotz Ausweis-Check das Alter der Kunden falsch ausgerechnet wird!
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Gehört Kopfrechnen zur Grundtugend eines Verkäufers?
Lebensmittel türmen sich auf dem Kassenband, die Schlange ist lang – gerade zum Feierabend sei der Druck für Kassierer hoch, erklärt Alexandra Pille vom Kreisjugendamt Cloppenburg im Interview mit RTL. „Die Kassierer sind, glaube ich, dermaßen unter Stress, dass sie einfach unbedarft das Produkt abrechnen, einkassieren und gar nicht weiter darauf achten, wer da vor einem steht“, so Pille.
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Zusätzliche Hilfe bekommen die Verkäufer sogar direkt von ihrer Kasse durch ein Jugendschutzsystem. Per Geräusch oder auf dem Bildschirm wird der Kassierer aufgefordert den Ausweis zu prüfen. Zu Fehlern könne es dennoch kommen, meint Pille.
„Es soll eigentlich in jedem Fall nach dem Ausweis gefragt werden“, betont die Kreisjugendpflegerin. „Gerade in so einem kritischen Alter bis Mitte 20, Anfang 30 sollte man ruhig immer nach dem Ausweis fragen.“
Anzeige:Verkäufern droht Bußgeld
Die Kontrolle ist auch im Interesse der Kassierer. Denn am Ende ist es nicht der Filialleiter oder das Unternehmen verantwortlich, sondern der Verkäufer selbst. „Der, der den Alkohol abgibt, der ist dann auch dran“, erklärt Pille die rechtliche Lage.
Für die Kassierer könnte es dann teuer werden, ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit kann mehrere 100 Euro betragen.
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Beruhigen kann dagegen Anwalt Jan Siebenhüner. Wenn der Kunde nun 16 oder 17 Jahre alt sei und der Kassierer sich nur verrechnet, dann sei der Verkauf einfach aufgrund eines Fehlers passiert, erklärt dieser. Da spiele am Ende auch eine Rechenschwäche keine große Rolle. Denn: Verrechnen kann sich ja jeder.
