Enterben ist nicht so einfachJürgen Drews Sohn geht leer aus : So lässt sich der Pflichtteil umgehen

Testament
Kaum etwas sorgt in Familien für mehr Streit als das Erben. Dabei gibt es klare Regeln.
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Kaum etwas im Leben ist schwerer, als friedlich das Erbe zu regeln. Wenn es um den letzten Willen geht, bricht in vielen Familien erbitterter Streit aus. Wer bekommt wieviel? Und kann ein ungeliebtes Familienmitglied einfach vom Erbe ausgeschlossen werden? Im Fall von Jürgen Drews, dem millionenschweren „König von Mallorca“ bekam sein Sohn Fabian lediglich eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro. Wie geht das?

Pflichtteil ist gesetzlich vorgegeben

Ein enges Familienmitglied komplett vom Erbe auszuschließen, ist gar nicht so einfach. Ein gesetzlich festgeschriebener Pflichtteil stellt sicher, dass die nächsten Verwanden im Erbfall nicht leer ausgehen.

Der Pflichtteil ist halb so groß wie der gesetzliche Erbteil. Der Erblasser kann ihn nur unter sehr strengen Voraussetzungen entziehen. Zum Beispiel wenn der Verwandte verbrecherisch gegen den Erblasser vorgegangen oder ein „unsittliches Leben" führt. Ob das so ist, müssen aber die Gerichte und nicht etwa gierige Verwandte entscheiden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Folgende Personengruppen haben das Anrecht auf einen Pflichtteil:

  • Kinder, leiblich oder adoptiert (anstelle eines verstorbenen Kindes die Enkelkinder)

  • Ehe- und Lebenspartner

  • Eltern des Verstorbenen, insofern dieser keine Kinder hat

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Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Grundsätzlich gilt: Erben haben einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Aber dennoch sind Vereinbarungen über den Pflichtteil möglich. So können die Pflichtteilberechtigten auf ihren Anspruch verzichten - zum Beispiel gegen eine Auszahlung beziehungsweise Abfindung. Das ist aber nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Erben möglich. Und da die Entscheidung von erheblicher rechtlicher Tragweite ist, kann der Verzicht nur unter Mitwirkung eines Notars erklärt werden. Der Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten kann eine gute Möglichkeit sein, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu verhindern und bereits zu Lebzeiten des Erblassers klare Verhältnisse zu schaffen.

Ein Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich!

Wer über einen Pflichtteilsverzicht nachdenkt, sollte sich auf jeden Fall gut beraten lassen. Meist reicht dafür der Gang zum Notar nicht aus. Da Notare zur Neutralität verpflichtet sind, wird er häufg nicht in der Lage sein, die Interessen der Erben ausreichend zu vertreten. Deshalb sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen, falls Sie über einen Verzicht des Pflichtteils nachdenken sollten.

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