Eilantrag gegen UEFA-Sanktion abgelehnt

CAS-Urteil fix: Russland-Clubs bleiben ausgeschlossen

ARCHIV - 30.09.2014, Russland, Moskau: Die leere Khimki Arena vor dem Fußballspiel der UEFA Champions League Gruppe E zwischen ZSKA Moskau und Bayern München. Russlands Mannschaften bleiben nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine von europäischen Fußball-Wettbewerben vorerst ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas traf in seinem Urteil am Dienstag nach einem entsprechenden Einspruch des russischen Verbandes zunächst noch keine Entscheidung zum Ausschluss der russischen Nationalmannschaft aus der WM-Qualifikation. Foto: picture alliance / dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Sportgerichtshof Cas bestätigt Ausschluss russischer Clubs
kne fux jai, dpa, Peter Kneffel

Russlands Fußball-Teams bleiben vorerst von den internationalen Wettbewerben ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte am Dienstag den Eilantrag des russischen Verbandes gegen die Sanktionen der Europäischen Fußball-Union (UEFA) wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine ab. Der Ausschluss der Clubs aus dem Europapokal sowie der Nationalmannschaft aus den Play-offs um die WM-Teilnahme in Katar bleibe bestehen, teilte der CAS mit.

Urteil über WM-Play-off-Teilnahme noch offen

Denn das von Russland beantragte Schiedsverfahren werde fortgesetzt, teilte der CAS mit. Die Begründung für die Ablehnung des Eilantrags gegen den UEFA-Ausschluss soll voraussichtlich bis Ende der Woche bekannt gegeben werden. Bis dahin gibt es dann wohl auch die Entscheidung, ob russische Teams auch weiterhin nicht an den Wettbewerben des Weltverbands FIFA teilnehmen dürfen.

Betroffen ist vor allem Russlands Nationalmannschaft, die am 24. März in den WM-Play-offs gegen Polen hätte antreten sollen. Das Land wurde jedoch als Reaktion auf die Invasion in der Ukraine von allen Wettbewerben ausgeschlossen. Gegner Polen hatte bereits angekündigt, in den Play-offs auf keinen Fall gegen Russland anzutreten.

Russland: Durften eigene Position nicht darlegen

Von der UEFA wurde unter anderem aber auch Spartak Moskau von der Europa League ausgeschlossen, damit steht Gegner RB Leipzig bereits als Viertelfinalist fest.

Aus Sicht des Verbandes liege für die Entscheidung von FIFA und UEFA "keine Rechtsgrundlage" vor. Der Beschluss sei "unter dem Druck" der gegnerischen Verbände getroffen worden, zudem habe man seine eigene Position nicht darlegen dürfen. (sid/dpa/ana)