Welche Strafen die einzelnen Bundesländer planen

Bis zu 30.000 Euro! Für diese Cannabis-Verstöße gibt es ein saftiges Bußgeld

Einen Joint rauchen vor einer Kita ist verboten – doch wie wird das bestraft?
Es gibt Verbotszonen, klare Regeln, wie viel Gramm man dabei haben darf und wie viele Pflanzen auf dem Balkon wachsen dürfen. Doch welche Strafen drohen, wenn man sich nicht daran hält? Schon jetzt ist klar: Es wird kompliziert! Für Autofahrer gibt es dagegen klare Regeln.

Strafen für Autofahrer sind klar geregelt

Kiffen am Steuer oder kurz vor dem Autofahren? Dafür gibt es klare Strafen.

Heutzutage orientiert sich fast jedes Gericht in Deutschland an einem Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Mit einer Ausnahme: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt zwei Nanogramm.

Für Autofahrer, die am Steuer nach dem Cannabiskonsum erwischt werden, richtet sich die Höhe der Strafe danach, wie oft sie schon mit Drogen im Straßenverkehr ertappt wurden:

  • Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat

  • Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

  • Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Übrigens: Um den Führerschein zurückzubekommen, müssen Autofahrer nach ihrem Verstoß eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen, bei der die Fahreignung unter die Lupe genommen wird.

Das Kiffen vor oder beim Autofahren kann unter bestimmten Umständen sogar als Straftat gewertet werden, bedeutet: nicht nur den Entzug vom Führerschein, sondern auch eine Freiheitsstrafe.

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Flickenteppich bei den Bundesländern

Komplizierter sind die Regelungen fürs Kiffen in der Öffentlichkeit. Erlaubt sind Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum – aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Konsumieren etwa auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und in Sichtweite davon. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und dafür kann es eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geben. Das heißt aber nicht, dass es direkt so teuer wird. Als untere Grenze sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einen Mindestbetrag von fünf Euro vor, wie das Bundesjustizministerium erklärt. Außerdem steht es den Bundesländern frei, selbst Strafen festzulegen. Anders dagegen für Autofahrer – hier ist der Bußgeldkatalog eindeutig.

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Bayern

Im Freistaat ist jetzt schon klar, welche Bußgelder für Cannabis-Verstöße drohen.

  • 1.000 Euro für das Kiffen in Gegenwart von Kindern

  • Außerdem verbietet Bayern das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett. Zudem gibt es ein Cannabis-Verbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth.

„Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz“, sagt Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38/CSU). Damit schaffe man „klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes“.

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Hessen

Hier will man „zeitnah einen Bußgeldkatalog mit konkreten Bußgeldern“ festlegen. Dazu laufen schon Abstimmungen mit anderen Ministerien. „Darüber hinaus werden auch Cannabisverbotszonen, ähnlich den Alkoholverbotszonen, zur Gefahrenabwehr geprüft“, sagt Justizminister Roman Poseck (54/CDU). Der Landesregierung geht es um eine „möglichst restriktive Umsetzung“ des Cannabisgesetzes, „damit die Beeinträchtigungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit so gering wie möglich sind“.

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Sachsen

Hier macht das CDU-geführte Innenministerium Druck: „Aufgrund vieler ungeklärter Fragen“ - etwa was die Kontrolle, der ab 1. Juli möglichen Anbauvereinigungen angeht - werde die „erforderliche Verordnung“ des zuständigen Sozialministeriums „dringend erwartet“. Dieses wird von der SPD-Politikerin Petra Köpping (65) geführt.

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Hamburg

Auch Hamburg will man nach den Worten von Innensenator Andy Grote (55/SPD) in Kürze einen eigenen Bußgeldkatalog beschließen – zur Höhe der Bußgelder gibt es allerdings noch keine Auskunft. Eine Orientierung am bayerischen Katalog ist möglich.

Baden-Württemberg

Im grün-schwarz geführten Baden-Württemberg verweist das Sozialministerium auf die laut Cannabisgesetz möglichen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Fragen zur Umsetzung in Baden-Württemberg, auch mit Blick auf „die konkrete Ausschöpfung des Bußgeldrahmens“, seien aktuell in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Während des Frühlingsfestes in Stuttgart ab dem 20. April darf auf dem Gelände am Neckar kein Cannabis geraucht werden. Der Grund: Das Frühlingsfest sei ausdrücklich auch für Kinder und Familien gedacht, sagen die Veranstalter.

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Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Im bevölkerungsreichsten Bundesland ist die schwarz-grüne Landesregierung nach eigener Aussage noch dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Somit ist noch unklar, ob Bußgelder geplant sind.

Auch Rheinland-Pfalz prüft derzeit den Erlass eines Bußgeldkatalogs.

Niedersachsen

Innerhalb der Landesregierung laufen derzeit die finalen Ressortabstimmungen über die Zuständigkeiten für das Cannabisgesetz - so sagt es ein Sprecher des SPD-geführten Innenministeriums. Noch keine Antwort gibt es auf die Frage, ob und in welcher Form es einen spezifisch niedersächsischen Bußgeldkatalog geben soll.

Thüringen

„Die Auswirkungen und entsprechende Umsetzung der neuen Regelungen werden aktuell zwischen den Ressorts besprochen“, heißt es von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung in dem Land. „Das betrifft auch das Ob und den Inhalt eines möglichen Bußgeldkatalogs.“

Mecklenburg-Vorpommern

Das rot-rot-regierte Bundesland an der Ostsee spricht noch von Abstimmungsprozessen innerhalb der Landesregierung, auch für die Frage der Bußgelder. Man sehe „noch Klärungs- und Regelungsbedarf im Bundesgesetz“, die Bundesregierung habe entsprechende Nachschärfungen zugesagt. Bayern jedenfalls sei „kein gutes Beispiel für eine praxisnahe Umsetzung des Gesetzes, da von der dortigen Landesregierung eine Kampagne gegen die Cannabisfreigabe für Erwachsene geführt wird“. (dbl mit dpa)

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