Richter kassiert ihr Handy ein
Betrunkene wählt 59 Mal den Polizei-Notruf: Jetzt droht ihr Knast!
Dieser Telefonterror kostet die Polizei Wolfsburg wohl einige Nerven: Eine 51-Jährige wählte von Donnerstagmittag (01.12.) bis Freitagmorgen mehr als 50 Mal die 110 und landete letztendlich in der Ausnüchterungszelle. Und das ist noch nicht alles.
Falsche Notrufe sind strafbar
Um 13:19 Uhr am Donnerstag klingelte das erste Mal bei der Polizei das Telefon. In der Leitung: die 51 Jahre alte Frau. Allerdings entpuppte sich der Anruf schnell als kein „richtiger“ Notfall. Die Regionale Leitstelle in Braunschweig, bei der die Notrufe einlaufen, informierte die Beamten in Wolfsburg am Nachmittag darüber, dass die Frau bereits 19 Notrufe mit ihrem Handy getätigt und dabei ziemlich gelallt hatte. „Die Anrufe erfolgten nach starkem Alkoholkonsum und Frau machte einen wirren Eindruck“, heißt es von der Polizei Wolfsburg im RTL-Interview. Daraufhin fuhren die Polizisten zu der Frau nach Hause und erklärten ihr, dass sie sich mit ihren falschen Notrufen strafbar macht. Allerdings hatte die Frau weiter Redebedarf.
Übernachtung in der Ausnüchterungszelle
Also bimmelte das Notruf-Telefon weiter. Gegen 18 Uhr ordnete der Richter am Landgericht in Braunschweig dann die Beschlagnahmung des Handys an. Doch auch davon ließ sich die Wolfsburgerin nicht abhalten und stieg auf das Festnetz-Telefon um. Um 03:40 Uhr am Freitagmorgen und nach insgesamt 59 Anrufen reichte es den Beamten dann endgültig und die Frau kam in die Ausnüchterungszelle. Hier verbrachte die Betrunkene dann die Nacht und durfte am Freitagvormittag wieder nach Hause.
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Zu betrunken für den Alkoholtest
Wie viel Promille die Frau intus hatte, konnte die Polizei nicht feststellen. Die 51-Jährige war zu betrunken, um den Atemalkoholtest zu machen. „Bei der Schwere der Tat ist es aber nicht so, dass man eine Blutprobe anordnet“, erklärt ein Sprecher der Polizei.
Die Wolfsburgerin bekommt jetzt eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen. Ihr droht eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis. Ebenfalls erwartet sie eine Rechnung über rund 150 Euro für das Polizeitaxi von ihrer Wohnung zur Dienststelle und die Übernachtung im Hotel „Hinter Gittern“. (cgo)