Schon ab 1 JahrBerliner Kinder dürfen nur noch getestet in die Kita

Die Omikron-Variante greift um sich und vor allem die, die nicht geimpft sind oder noch nicht geimpft werden können, sind besonders gefährdet. Deshalb greift der Berliner Senat jetzt zu einer Maßnahme, die für Diskussionen unter den Eltern sorgen könnte. Denn diese Maßnahme betrifft nun schon Kinder ab dem Alter von einem Jahr.
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Offene Kitas als oberste Priorität
„Unser Ziel ist es, dass die Kitas trotz aktuell hoher Infektionszahlen und der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin geöffnet bleiben können“, so die Berliner Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse und gibt damit klar die Richtung vor, die sie und die neue Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey fahren wollen.
Deshalb soll bereits am Montag, den 24. Januar eine generelle Testpflicht für Kita-Kinder gelten – und das bereits ab einem Alter von 1 Jahr!
Drei Mal pro Woche testen
Drei Mal pro Woche sollen die Kinder vor dem Kita-Besuch getestet werden, schreibt die Landesregierung auf ihrer Homepage. Der Montag ist dabei verpflichtend, die beiden anderen Tage werden durch die Kita festgelegt.
In der Regel sollen die Tests zu Hause von den Eltern durchgeführt werden. Die Kitas könnten aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.
Um den Kindern das Testen zu erleichtern, sollen alle Eltern in der jeweiligen Kita ausreichend Lolli-Tests ausgehändigt bekommen. Die gelten als besonders anwendungsfreundlich für Kinder, weil ihnen dabei der unangenehme Nasen- oder Rachenabstrich erspart bleibt. Stattdessen wird das Teststäbchen wie ein Lolli im Mund gelutscht und dabei ein Abstrich an der Mundschleimhaut gemacht.
Kita-Verbot für Ungetestete
So freundlich die Lolli-Test-Regelung aber klingt, so drastisch sind die Konsequenzen, sollten sich Eltern weigern, ihr Kind zu testen. „Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutrittsverbot in den Kitas“, so der Berliner Senat. Ausnahmen gibt es nur für Kinder, die geimpft oder genesen sind oder die „aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen“ nicht getestet werden können.
Heißt im Klartext: Wer sein Kind nicht testet und kein Attest vorlegen kann, muss sich selbst um die Betreuung kümmern. Ohne Test – keine Kita-Betreuung.
Entscheiden sich die Eltern FÜR das Testen müssen sie der Kita schriftlich bestätigen, dass ein negatives Ergebnis vorliegt. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern ebenfalls von der Kita. (sst)
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