"Leider gibt es häufig keine einfachen Antworten"
Frau attackiert, weil sie arbeitete? 29-Jähriger für schuldfähig erklärt

Nach einem möglicherweise islamistisch motivierten Mordversuch an einer Frau in Berlin gilt der Angreifer zunächst als schuldfähig. Der 29-Jährige soll am Samstagabend (4. September 2021) eine 58-Jährige in einer Berliner Grünanlage durch Messerstiche in den Hals lebensgefährlich verletzt haben . Ein Gutachter habe den Afghanen untersucht und keine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet. Zur Frage eines islamistischen Motivs werde intensiv ermittelt, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag (7. September).
Messerattacke, weil Täter sich daran störte, dass eine Frau arbeitet?
Bei dem Verdächtigen habe es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle mit Bezügen zum Islamismus gegeben, etwa „Bekehrungsversuche“. Der 29-jährige Mann soll sich mutmaßlich daran gestört haben, dass die Gärtnerin als Frau arbeitete, erklärte die Polizei am Sonntag. Er attackierte den Angaben zufolge auch einen Passanten (66), der der Frau helfen wollte. Auch dieser wurde schwer verletzt.
Der Messerangreifer soll die Frau zuvor angesprochen haben. Was er genau zu ihr sagte, sei noch unklar, so der Sprecher. Das Opfer konnte noch nicht befragt werden.
Der Verdächtige wurde noch am Tatort festgenommen. Die Polizei sprach von Hinweisen auf eine psychische Erkrankung des Afghanen, der seit 2016 in Deutschland lebe.
„Wir schauen uns jeden Sachverhalt sehr genau an und wir gehen dahin, wohin uns die Spur führt"
Die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt ermitteln gemeinsam. Der leitende Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg, Leiter der Abteilung Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, erklärt bei Twitter: „Bei Vorfällen wie der Messerattacke in Wilmersdorf, bei er ein aus Afghanistan stammender verhaltensauffälliger Mann zwei Menschen schwer verletzte, werden neben dem Aufenthaltsstatus des Verdächtigen gleichsam reflexartig die Fragen nach einer psychischen Erkrankung oder terroristischen Gründen als Tatauslöser aufgeworfen. Diese Fragen sind auch für die Strafverfolgungsbehörden von erheblicher Bedeutung, Leider gibt es häufig keine einfachen Antworten.“
„Wir schauen uns jeden Sachverhalt sehr genau an und wir gehen dahin, wohin uns die Spur führt – egal wo das ist“, so Dirk Feuerberg in seinem Tweet.
Gegen den Verdächtigen wurde ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung erlassen. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. (dpa / csp)