„Wir verstehen es alle nicht“

Baby wird verbrüht und stirbt, weil Eltern nicht zum Arzt gehen - Nachbarn unter Schock

Eltern und Baby
Eltern bringen ihr zehn Monate altes Baby mit schweren Verbrühungen nicht zum Arzt - tot!
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Eine eindrucksvolle Villa in Pößneck, Thüringen. Doch hinter den Fenstern spielen sich schreckliche Dinge ab. Ein Elternpaar (24, 27) bringt offenbar sein zehn Monate altes Baby nach schweren Verbrühungen nicht zum Arzt. Zwei Tage nach dem Vorfall stirbt es. Den beiden droht nun fünf bis fünfzehn Jahre Haft.

Paar soll Wunden des Babys nur notdürftig verbunden haben

Öfter soll es aus der Wohnung des Paares in der Hausgemeinschaft, bereitgestellt von der Volkssolidarität für sozialschwache Menschen, Lärm gegeben haben. Doch gerade in den vergangenen Tagen sei es ungewöhnlich still gewesen, sagt ein Anwohner.

Nun ist klar, warum. Das zehn Monate alte Kind des Paares hat aus noch nicht geklärten Ursachen schwere Verbrühungen am ganzen Körper erlitten. Doch, statt das Kind zum Arzt zu bringen, sollen seine Wunden nur notdürftig daheim verbunden worden sein.

"Wir verstehen es alle nicht"

Zwei Tage später stirbt das Kind. „Nach den bisherigen rechtsmedizinischen Untersuchungen waren die großflächigen Verbrühungen in Verbindung mit einem hieraus resultierenden septischen Entzündungsgeschehen todesursächlich“, lautet die Einschätzung zur Todesursache.

„Wir verstehen es alle nicht“, sagt Hausbewohner Sebastian H., der selber Vater ist, und schüttelt den Kopf. Die Familie sei nicht wirklich in die Hausgemeinschaft integriert gewesen, selten hätte man sie auf Feiern oder im Garten spielen sehen.

Nun gehe das Rätselraten los, heißt es aus dem Haus. Ein zehn Monate altes Kind verbrühe sich ja nicht selber. Wie ist das passiert? „Dass man da nicht den Notarzt ruft, das verstehe ich nicht. Ich würde sofort handeln“, sagt Sebastian H.

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Zweite Tochter soll bei Oma untergebracht sein

Die Eltern des Kindes sind verhaftet worden, ihnen wird Totschlags durch Unterlassen vorgeworfen. Die zweite Tochter im Kleinkindalter soll bei der Oma untergebracht worden sein.

Sollten die 24-jährige Mutter und der 27-jährige Vater schuldig gesprochen werden, drohen ihnen zwischen fünf und fünfzehn Jahre Haft. (tpo)