Sie soll keinen Arzt gerufen haben
Baby stirbt bei Hausgeburt: Hebamme muss für vier Jahre in Haft
Fast acht Jahre ist es her, dass eine Frau aus Siedenburg (Landkreis Diepholz) nach vier Tagen Geburtsschmerzen ein totes Kind zu Welt bringt. Dass das Kind bei der Hausgeburt nicht lebend zur Welt kam, dafür soll laut Staatsanwaltschaft die Hebamme verantwortlich sein. Zunächst war sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen angeklagt, nun geht die Staatsanwaltschaft doch von Totschlag aus. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die heute 61-Jährige damals mit Vorsatz gehandelt hat. Am Dienstag ist das Urteil am Landgericht Verden gefallen.
Angeklagte wird zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
„Die Kammer hat die Angeklagte zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt“, sagt Sara Teufel, die Pressesprecherin des Landgerichts Verden, im RTL-Interview. Die Kammer sei damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer am Dienstagvormittag fünf Jahre und acht Monate Gefängnis für die Frau gefordert. Laut Teufel wirkte die Angeklagte bei der Urteilsverkündung angespannt.
Trotz schlechten Gesundheitszustands: Hebamme ruft keinen Arzt
Noch heute leiden beide Frauen unter dem, was Anfang 2015 passiert ist. Während der geplanten Geburt soll die damalige Hebamme zwar erkannt haben, dass es der Schwangeren und dem Kind zunehmend schlechter ging. Sie habe aber keine ärztlichen Maßnahmen veranlasst. Der Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, so die Staatsanwaltschaft, dass das ungeborene Kind ohne ärztliche Hilfe sterben könnte. Das Mädchen kam dann in einem Krankenhaus tot zur Welt.
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Angeklagte darf nicht mehr als Hebamme arbeiten
Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat war die Hebammen-Zulassung der Angeklagten widerrufen, aber noch nicht entzogen worden, weil sie dagegen geklagt hatte. 2017 wurde der Widerruf rechtskräftig. Die Angeklagte hat seither keine Zulassung als Hebamme mehr. (dpa/mba)