Autoversicherung wechseln: Darauf müssen Sie beim Versicherungswechsel achten

Damit Sie auch bei größeren Unfällen gegen immense Schadenersatzansprüche abgesichert sind, sollte die Deckungssumme 100 Millionen Euro betragen.
Achten Sie darauf, dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegt. In guten Verträgen umfasst der Schutz mindestens zwölf Monate. Die Kaskoversicherung sollte entstandene Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit übernehmen. Ausgenommen sind hierbei generell Diebstahl und das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Wählen Sie einen Tarif, bei dem Sie die freie Wahl der Werkstatt haben. Bei einer Werkstattbindung verzichten Sie darauf und überlassen die Schadenregulierung der Versicherung. Insbesondere bei Neuwagen können Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen hierdurch gefährdet sein.
Vorsicht Wildwechsel!
Bei vielen Versicherern ist der Kasko-Schutz nur auf Unfälle mit Wildtieren beschränkt. Einige Anbieter zahlen aber auch bei Schäden durch Marderbiss und Unfällen mit Tieren aller Art.
Wenn Sie öfter mit Mietwagen im Urlaub unterwegs sind, ist ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Leihwagen im europäischen Ausland absolut sinnvoll (Mallorca-Police). Billigpolicen haben oft schlechte Rückstufungen. Prüfen Sie deshalb, wie weit sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden. Rabattretter erlauben Versicherten mit hoher Schadenfreiheitsklasse einen Schaden ohne Zurückstufung bzw. ohne Erhöhung des Beitrags.